Der Bundesrat hat gestern das sogenannte Migrationspaket der Bundesregierung gebilligt. Insgesamt wurden sieben Gesetze, unter anderem zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht und künftigen Regelung der Fachkräfteeinwanderung beschlossen.
Dazu erklärt Sachsens Innenminister Prof. Roland Wöller:
„Ich bin froh, dass die Länderkammer deutlich entschieden hat und das es keine Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss gibt. Eine weitere Zeitverzögerung können wir uns nicht leisten.
Aus sächsischer Sicht sind die Änderungen in dem Gesetzespaket zur Migration ein Erfolg auf dem Weg zur konsequenten Durchsetzung des Rechts. Wir verbessern mit der neuen Gesetzeslage unter anderem die Durchsetzung der Ausreisepflicht aber auch die frühzeitigere Überwachung bei ausländischen Straftätern und Gefährdern.
Wir weiten das Ausweisungsrecht im Zusammenhang mit Sozialleistungsmissbrauch oder Drogenkriminalität aus und senken die Hürden für den Ausreisegewahrsam sowie die Abschiebungshaft. Zudem schaffen wir mit den befristeten Regelungen zur Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung Klarheit für Ausreisepflichtige, die eine Lehre begonnen haben oder bereits einer Arbeit nachgehen.
Gleichzeitig begrüße ich das beschlossene Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend zu sichern und zu erweitern. Mit dem neuen Gesetz werden die bestehenden rechtlichen Grundlagen im Aufenthaltsgesetz für eine gezielte und gesteuerte Einwanderung qualifizierter Fachkräfte erweitert.
Damit wird auch ein Weg fortgesetzt, den Sachsen schon früher wesentlich mitinitiiert hat, nämlich die Verbesserung der Zuwanderungsmöglichkeiten von Hochqualifizierten. Positiv ist auch, dass am Grundsatz der Trennung von Einwanderung über den Asylweg und legaler Zuwanderung festgehalten wird.“
Keine Kommentare bisher