Am 04.06.2019 wird das Verwaltungsgericht Leipzig über den abgelehnten Asylantrag einer tunesischen Regenbogenfamilie entscheiden. Der Asylantrag der Familie war im November 2017 vom Bundesamt für Migration und Familie (BAMF) abgelehnt worden, obwohl in Tunesien homosexuelle und bisexuelle Menschen kriminalisiert und mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden.

Immer wieder berichten Menschenrechtsorganisationen von Festnahmen und Verurteilungen. Außerdem werden in Tunesien sogenannte „Analtests“ angewandt, um die angebliche Homo-/Bisexualität einer Person zu bestätigen. Diese sind als Folter eingestuft.

Die Eltern lebten in Tunesien in einer offenen Ehe. Sie waren aus Tunesien geflohen, nachdem die Bisexualität des Vaters bekannt wurde. Dies hatte dazu geführt, dass seine Herkunftsfamilie ihm mit dem Tod drohte. Die Herkunftsfamilie seiner Ehefrau versuchte, die Frau zur Scheidung zu zwingen und wandte dabei körperliche Gewalt und Freiheitsberaubung an.

Das BAMF argumentierte in seinem Ablehnungsbescheid, dass die Eheleute mit ihren 3 kleinen Kindern (10, 5, 2 Jahre) in einer anderen tunesischen Stadt sicher sein könnten, wenn der Ehemann seine Bisexualität verdeckt ausleben würde. „Dies lässt vollkommen außer Acht, dass homosexuelle und bisexuelle Menschen in Tunesien kriminalisiert sind.

Die Familie kann sich im Falle von Entdeckung und Gewalt nicht schützen, indem sie sich an die Polizei oder andere staatliche Organe wendet. Zusätzlich widerspricht es geltender EU-Rechtsprechung, welche besagt, dass Asylgesuche von homosexuellen oder bisexuellen Menschen nicht mit der Begründung abgelehnt werden dürfen, dass sie sicher seien, wenn sie ihre sexuelle Orientierung lediglich heimlich ausleben“ gibt Anna Weißig vom Queer Refugees Network an.

Die Familie befindet sich seit nunmehr fast 3 Jahren beim Queer Refugees Network des RosaLinde Leipzig e.V. in Beratung. Bereits mehrfach hatte die Beratungsstelle den Fall der Familie in die Öffentlichkeit getragen. In einer ersten Pressemitteilung vom Januar 2017 beklagte das Queer Refugees Network, dass alle Klient*innen aus Tunesien Ablehnungsbescheide erhalten hätten, z.T. mit ähnlichen Argumentationen wie im Fall der Familie.

Hiernach wurden die Bescheide der homosexuellen Klienten zurückgenommen und es ergingen positive Bescheide. Auch der Bescheid der Familie wurde erneut geprüft, er blieb jedoch negativ. Anna Weißig vom Queer Refugees Network: „Die Familie fragt sich natürlich, woran es liegt, dass alle homosexuellen Klienten einen Aufenthaltstitel erhalten und nur der Familienvater als einziger bisexueller Betroffener weiterhin von einer Abschiebung bedroht ist.

In den Fällen der homosexuellen Männern hat das BAMF durch die Rücknahme der Bescheide eingeräumte, dass ein geoutetes Leben in Tunesien für sie nicht sicher ist. Es ist unverständlich, warum im Falle dieses bisexuellen Mannes jedoch davon ausgegangen wird, dass er in einem Land sicher sein könnte, das ihn kriminalisiert.“

Der Fall der tunesischen Regenbogenfamilie wurde auch in einer Vielzahl von Medien aufgegriffen, u.a. berichteten Die Leipziger Volkszeitung, Der Kreuzer, Der Freitag, queer.de und bento. Auch eine Vielzahl Politiker*innen waren schockiert vom Vorgehen des BAMF und wandten sich im Namen der Familie an das Ministerium. So unterstützten z.B. Cornelia Ernst und Juliane Nagel von der Partei Die Linke, Monika Lazar vom Bündnis 90/Die Grünen und Daniela Kolbe von der SPD die Familie.

Die Familie hofft nun, dass ihr Fall vor dem Verwaltungsgericht zu einem positiven Abschluss kommt. Die Mitarbeitenden des Queer Refugees Network haben die Hoffnung, dass das Verwaltungsgericht die aktuelle Lage von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans* und inter* Personen in Tunesien würdigt und sich in seinem Urteil an geltender EU-Rechtsprechung orientiert, welche es untersagt, Menschen ein Leben im Verdeckten vorzuschreiben, um sich selbst zu schützen.

Die Arbeit des Queer Refugees Network des RosaLinde Leipzig e.V. wird finanziert über die Richtlinie „Integrative Maßnahmen“ des Landes Sachsen und das Landesprogramm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“.

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