Seit Monaten versucht die Verbraucherzentrale Sachsen im Streit mit der Sparkasse Leipzig über die ordnungsgemäße Zinsanpassung in variablen Langzeitsparverträgen eine akzeptable Lösung zu finden – ohne Erfolg. „Wir haben versprochen, hartnäckig zu bleiben und die Sparer nicht allein um ihr Geld kämpfen zu lassen. Daher bringen wir den Konflikt nun aufs nächste Level und erheben Musterfeststellungsklage“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
Um welchen Sachverhalt geht es?
Mit der ersten Musterfeststellungsklage einer Landesverbraucherzentrale wollen die sächsischen Verbraucherschützer den betroffenen Sparern zu ihrem Recht und den ihnen zustehenden Zinsen verhelfen: Im Durchschnitt sind das nach Berechnungen der Verbraucherzentrale Sachsen noch nachträglich rund 3.400 Euro pro Sparer.
Die Musterfeststellungsklage gegen die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig wurde am 27. Mai 2019 beim Oberlandesgericht (OLG) Dresden eingereicht. In den nächsten Tagen wird nun wird das Register für die Anmeldung von Verbrauchern beim Bundesamt für Justiz eröffnet, so dass sich alle Betroffenen der Klage anschließen können.
Wer kann sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen?
Alle Kunden der Sparkasse Leipzig, die einen Vertrag über das Langzeitsparprodukt „Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben, in dem die Klausel „Die Spareinlage wird variabel, z. Zt. mit … % verzinst“ enthalten ist, können mit der Verbraucherzentrale Sachsen klagen – ohne Prozesskosten, mit geringem Aufwand und Risiko.
In wenigen Tagen ist es möglich, den Anspruch selbst und kostenfrei auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz anzumelden. „Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage gegen VW haben allerdings gezeigt, dass es mit Blick auf die Rechtssicherheit sinnvoll ist, Klagewillige bei der Anmeldung zu unterstützen“, bewertet Eichhorst die Situation.
Wie unterstützt die Verbraucherzentrale Klagewillige?
Für eine rechtssichere Beteiligung bietet die Verbraucherzentrale in Leipzig im Rahmen der Beratung die Anmeldung ins Klageregister zum Preis von 40 Euro an. Solche Termine können ab sofort telefonisch unter 0341 – 696 29 29 vereinbart werden. Die Hotline ist am 14., 15. und 17. Juni in der Zeit von 10 bis 18 Uhr und in den Folgetagen in der Zeit von 9 bis 16 Uhr geschaltet.
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