Gestern bewilligte der Haushalts- und Finanzausschuss Bedarfszuweisungen an Kommunen, die von Zinsbelastungen auf Gewerbesteuerrückzahlungen an Vattenfall betroffen sind. Ausgangspunkt waren Rückforderungen des schwedischen Konzerns nach der Veräußerung seiner Braunkohlesparte; betroffene Kommunen hatten und haben bereits entrichtete Gewerbesteuer mit Zinsen zurückzuzahlen. Die Linksfraktion hatte bereits 2016 mit einem Landtags-Antrag (Drucksache 6/5062) gefordert, dass der Freistaat sie mit diesem Problem nicht alleinlässt.
Zum gestrigen Beschluss erklärt Verena Meiwald, Sprecherin der Linksfraktion für Haushalts- und Finanzpolitik:
„Der Haushaltsausschuss hat heute der Auszahlung von Bedarfszuweisungen an Gemeinden zugestimmt, die erheblich von Gewerbesteuerrückforderungen des Vattenfall-Konzerns betroffen waren. Insgesamt geht es um fast 1,4 Millionen Euro, die neun Städte und Gemeinden in den Landkreisen Görlitz, Bautzen und Erzgebirge erhalten, um insbesondere energiesparende Maßnahmen durchführen zu können. DIE LINKE hat diese Zuweisungen ausdrücklich unterstützt.
Die mit der strukturellen Neuorientierung durch die Energiewende verbundenen Haushaltsprobleme der Vattenfall-Kommunen sind seit Jahren bekannt. Meine Fraktion hat bereits vor drei Jahren darauf hingewiesen und für eine Unterstützung der Kommunen geworben. Seinerzeit sah die Staatsregierung keine Möglichkeit, Mittel aus dem Finanzausgleichsgesetz bereitzustellen. Inzwischen hat sich der neue Finanzminister unserer Auffassung angeschlossen.
Zu kritisieren ist allerdings der übermäßig lange Prüfzeitraum von mehreren Jahren. Ich hoffe sehr, dass die Empfehlungen der ,Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren im Freistaat Sachsen‘ bei der Staatsregierung und den entscheidenden Ministerialbeamten auf fruchtbaren Boden fallen und Betroffene künftig zügig und unbürokratisch Hilfe erhalten.“
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