Die Nebenkostenabrechnung, der frische Anstrich durch den Maler, die Wartung der Heizung oder die Pflege des Gartens – wer hier konzentriert vorgeht, der kann Steuern sparen. Oder anders ausgedrückt: in vielen Fällen einen Teil der Finanzierung sicherstellen. Die Stichworte sind haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
„Da können schnell einige hundert Euro Steuerersparnis zusammenkommen“, sagt Hans-Jürgen Bunk von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Leipzig.
Was sind Handwerkerleistungen?
- Wartungsarbeiten an der Heizung,
- Beseitigung von Wetterschäden durch einen Baubetrieb,
- alle Reparaturarbeiten im Haushalt wie zum Beispiel an der Waschmaschine, an Türen oder Fenstern,
- frischer Anstrich durch den Maler,
- Aufarbeitung bzw. Erneuerung des Parkett- bzw. Laminatbodens.
Hier gibt es zahlreiche weitere Handwerker-Tätigkeiten, die man von der Steuer absetzen kann. Die absetzbaren Handwerkerleistungen müssen haushaltsnah erfolgt sein. Das ist grundsätzlich wort- wörtlich zu verstehen. Wird die defekte Waschmaschine zu Hause repariert, kann man die Lohnkosten steuerlich geltend machen. Nimmt der Handwerker sie mit und repariert diese in seiner Werkstatt, dann werden die Lohnkosten üblicherweise vom Finanzamt nicht akzeptiert.
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
- Putzhilfe für die Fenster,
- Dienstleister, der den Keller entrümpelt,
- eine Firma half Ihnen beim Bäume beschneiden, Rasen mähen, Hecke schneiden, Laub zusammenfegen und entsorgen,
- Arbeiten in der Küche,
- Winterdienste wie zum Beispiel Schneeräumen,
- Haushaltshilfe,
- Betreuungs- und Pflegeleistungen.
Die Nebenkostenabrechnung
Die Mietnebenkosten sind für viele Haushalte ein nicht unerheblicher Kostenfaktor. Diese aufzuschlüsseln lohnt sich in vielen Fällen. Denn in den meisten Nebenkosten sind auch Lohnkosten für Handwerker und Dienstleister enthalten. Dazu zählen etwa Räum- und Reinigungsdienste, Ausgaben für den Schornsteinfeger oder Wartungsarbeiten. Lassen Sie sich vom Vermieter die Nebenkosten detailliert ausweisen. Mieter haben darauf ein Anrecht, so der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: VIII ZR 285/15).
Für viele Mieter kommt die Abrechnung der Mietnebenkosten zu spät, weil die Steuererklärung schon eingereicht ist. In diesen Fällen macht man die Ausgaben im kommenden Jahr bzw. die Ausgaben des Vorjahres geltend.”
Die Voraussetzungen
Welche Ausgaben können Steuerzahler geltend machen? Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen müssen mit Rechnungen belegt werden. Außerdem ist es wichtig, dass man die Rechnungsbeträge überwiesen hat. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht akzeptiert. Absetzbar sind nur Lohn- und Anfahrtskosten. Materialkosten kann man nicht ansetzen.
Darüber hinaus sorgt der Begriff „haushaltsnah“ immer wieder für Verwirrung. Grundsätzlich kann man haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen, die mit dem eigenen Haushalt in einem Zusammenhang stehen. Haushaltsnah sind auch Arbeiten auf einem Wochenendgrundstück oder im Kleingarten. Bei den Handwerkerkosten wird der Begriff haushaltsnah strikter angewendet. So kann man üblicherweise Reparaturarbeiten, die in einer Werkstatt durchgeführt worden sind, nicht geltend machen.
„Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen können Eigentümer aber natürlich auch Mieter gelten machen“, sagt Hans-Jürgen Bunk. „Diese kann man auch zum Beispiel für die Wohnung der Kinder ansetzen.“ Im Grunde ist das auch möglich bei der eigenen Ferienwohnung, sofern diese als Zweitwohnung angemeldet ist.
So wird gerechnet
Handwerkerleistungen: Alle Lohn- und Fahrtkosten zusammenrechnen in die Steuererklärung einsetzen. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam, höchstens jedoch 1.200 Euro.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch hier alle Lohn- und Fahrtkosten zusammenrechnen und eintragen. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam. Allerdings gilt hier ein deutlich höherer Höchstbetrag: 4.000 Euro.
So sieht die Steuerersparnis aus, ein Beispielfall
Jahreseinkommen 36.000 Euro Brutto. Im Jahr 2018 fielen die Wartung der Heizung, eine Reparatur der Waschmaschine und ein frischer Anstrich für das Wohnzimmer an. Handwerkerkosten gesamt: 4.500 Euro. Für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahr 2018 berechnete die Reinigungskraft insgesamt 5.000 Euro. Beide Positionen ergeben insgesamt 9.500 Euro. 20 Prozent davon werden steuerlich wirksam. Das heißt, in diesem Beispiel verringert sich die Steuerlast um 1.900 Euro.
Was bedeutet „haushaltsnah“
Der Begriff ist entscheidend, denn nur haushaltsnahe Leistungen werden vom Finanzamt anerkannt. Was also ist haushaltsnah und was nicht? Das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof (BFH), urteilte im September 2017: Der Begriff „haushaltsnah“ könne unter bestimmten Voraussetzungen auch „räumlich-funktional“ angewendet werden. Bei dem Gassigehen-Urteil ging es um einen Hundehalter, der einen professionellen Dienst damit beauftragt hatte, seinen Hund auszuführen. Er hatte die Kosten für den Dienst von der Steuer absetzen wollen – zu Recht, urteilte der BFH (Az.: VI B 25/17).
Das Urteil überraschte, weil der Hund natürlich auch außerhalb des Grundstückes ausgeführt wurde. Ausschlaggebend für die Richter war, dass der Hundebetreuer das Tier im Haushalt abholte und wieder dorthin zurückbrachte.
„Das Thema birgt einigen Konfliktstoff, wie man sieht“, sagt Hans-Jürgen Bunk: „Im Zweifel sollte man die professionelle Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen.“
Über die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck
Die Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer ist einer der führenden Lohnsteuerhilfevereine. Sie ist deutschlandweit aktiv mit rund 300 Beratungsstellen. 2018 wurden bundesweit über 50.000 Mitglieder steuerlich betreut. 1991 ist das Gründungsjahr des Lohnsteuerhilfevereins.
Die Leipziger Zeitung Nr. 68 ist da: Game over! Keine Angst vor neuen Wegen
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