Das sächsische Kabinett hat heute eine neue Richtlinie zur vereinfachten und transparenteren Denkmalförderung im Freistaat auf den Weg gebracht. Damit sollen alle Bestimmungen zu Kosten für den denkmalbedingten Mehraufwand vereinfacht und transparenter dargestellt werden.
Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 Euro ist zudem eine Festbetragsförderung bis zu 25 Prozent möglich, wodurch der teilweise enorme Berechnungs- und Abrechnungsaufwand des denkmalbedingten Mehraufwandes entfällt.
Daneben will das Land die unteren Denkmalschutzbehörden bei der Finanzierung von Ersatzvornahmen zur Sicherung von Denkmalen unterstützen, wenn die Eigentümer diese Maßnahmen trotz Aufforderung nicht vornehmen können oder wollen.
Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: „Sachsen ist reich an Denkmälern. Möglichst viel von ihnen für die künftigen Generationen zu erhalten, ist unser Ziel. Nur so bewahren wir unser kulturelles Erbe. Mit einer vereinfachten und transparenten Förderung, wollen wir all diejenigen unterstützen, die sich im Denkmalschutz engagieren. Nach der bereits umfangreich überarbeiteten und vereinfachten Richtlinie zur Städtebauförderung, setzten wir mit der Denkmalförder-Richtlinie konsequent den eingeschlagenen Weg der Entbürokratisierung in Sachsen fort.“
Damit die neue Richtlinie im August dieses Jahres in Kraft treten kann, ist noch eine Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes notwendig, über die der Sächsische Landtag in der kommenden Woche entscheiden wird.
In Sachsen gibt es derzeit insgesamt rund 102.000 Kulturdenkmale. Seit 1990 wurden mehr als 3 Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln in deren Restaurierung investiert. Zwei Drittel der hiesigen Kulturschätze sind inzwischen saniert. Im laufenden Doppelhaushalt stehen jährlich 20 Mio Euro für die Denkmalförderung zur Verfügung.
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