In der Innenkippe Spreetal will die LMBV in den nächsten Tagen Sprengungen durchführen. Das Umweltministerium schaut zu. Dagegen hat unter anderem der BUND protestiert. Das betroffene Gebiet ist Aufzuchtgebiet geschützter Arten, unter anderem von Wölfen. Nun hat sich das Umweltministerium zu dem Fall öffentlich geäußert, nachdem es mit einer Kleinen Anfrage (Drs. 6/17628) dazu genötigt wurde.

Die Fragestellerin Dr. Jana Pinka, umweltpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, stellt fest:

„Der Umweltminister täuscht das Parlament in der Antwort auf meine Kleine Anfrage. Er meint, dass die von der LMBV auf den 23.06. angesetzte Sprengung artenschutzrechtlich zulässig ist. Keine Natur- und Artenschutzfachstelle, erst recht nicht LUPUS, würden die Sprengungen während der Aufzuchtzeit von Nachwuchs durchwinken.

Ein zweites Täuschungsmanöver des Ministers: Das vom Minister für unproblematisch und ohne Wolfssichtung erklärte Gebiet ist nur ein kleiner Teil des realen Spreng- und Sicherheitsbereiches. Gerade in seiner Aufzuchtzeit ist der Nachwuchs streng geschützter Tierarten aber sehr empfindlich.

In Paragraph 44 Bundesnaturschutzgesetz (Absatz 1 Satz 2) steht klipp und klar, dass es verboten ist, streng geschützte Arten während der Aufzuchtzeit erheblich zu stören. Stattdessen genehmigt die Behörde und verweist darauf, dass die ökologische Funktion des Gebietes weiterhin erfüllt ist (§ 44 BNatSchG Abs. 5). Wenn in einem Aufzuchtgebiet jedoch gesprengt wird, dann wird genau das zerstört, was es zu einem Aufzuchtgebiet macht: Ruhe und Sicherheit.

Sachsens Umweltminister Schmidt muss die Sprengung sofort untersagen und auf mindestens Mitte September verschieben – für den gesamten Sicherheitsbereich.“

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