„Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention beschreibt das Recht behinderter Menschen auf Arbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen. Dieses Recht auf Arbeit schließt die Möglichkeit ein, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die frei gewählt oder frei angenommen wird. Gleichzeitig spricht die UN-Behindertenrechtskonvention in Artikel 27 die staatliche Pflicht aus, durch geeignete Schritte die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit zu sichern und zu fördern.
Doch wo stehen wir im Freistaat Sachsen tatsächlich? Auf welchem Umsetzungsstand befinden sich die für die einzelnen Sächsischen Staatsministerien im Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung enthaltenen Maßnahmen insgesamt. Zu diesen und weiteren Fragen möchte ich mich heute gemeinsam mit Ihnen austauschen!“, so der Beauftragte der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Stephan Pöhler, zu Beginn der 11. Offenen Tagung im Berufsförderungswerk Dresden.
Vor über 70 Gästen aus Verbänden, Organisationen, Initiativen, Politik, Verwaltung und Einzelpersonen wurde zunächst das Handlungsfeld „Arbeit“ und anschließend der aktuelle Umsetzungsstand der Maßnahmen aller im Aktionsplan aufgeführten Sächsischen Staatsministerien näher betrachtet.
Nach einer Einführung von Herrn Staatssekretär Uwe Gaul, gaben am Vormittag Gesine Schröter und Ilona Wiener vom Sozialen Förderwerk e.V. und Simone Bilz von der AWO Sonnenstein gGmbH, Sven Grunert vom Kommunalen Sozialverband Sachsen, Jane Möckel von der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Sachsen sowie Solveig Hausmann von der Technischen Universität Dresden wichtige Einblicke in verschieden Bereiche des Handlungsfeldes Arbeit.
In der von Frau Staatssekretärin Regina Kraushaar vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz eingeleiteten Podiumsdiskussion wurde am Nachmittag der Umsetzungsstand der Maßnahmen aus dem Aktionsplan der Sächsischen Staatsregierung in den einzelnen Sächsischen Staatsministerien diskutiert.
So tauschten sich Gerald Heinze vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus, Simone Wenzler vom Sächsischen Staatsministerium des Innern sowie Dr. Eckhard-Christian von Bülow vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gemeinsam mit dem Beauftragten, der Staatssekretärin und den Tagungsteilnehmern angeregt aus.
„In den Grundlagen des Staates bekennt sich der Freistaat Sachsen in Artikel 7 seiner Verfassung zur Verpflichtung, alte und behinderte Menschen zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Wir haben zu prüfen, ob die im Aktionsplan enthaltenen Maßnahmen und die damit einhergehenden Anstrengungen den Herausforderungen der heutigen Zeit, den veränderten Lebens- und Arbeitsbedingungen auf der Grundlage der Sächsischen Verfassung angemessen begegnen.”, sagte Pöhler während der Tagung.
„Aus meiner Sicht muss man Inklusion wollen und nicht nur darüber nachdenken, was uns auf dem Weg dahin evtl. alles behindern könnte. Denn wir können durchaus gemeinsam auf das Erreichte zurückblicken, wir müssen aber auch nach vorne schauen und darüber nachdenken, wo sich jeder von uns auf dem Weg in eine inklusive Gesellschaft engagieren kann.“
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