Die Ergebnisse eines vom Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) und dem Sächsischen Staatsministerium für Gleichstellung und Integration (SMGI) gemeinsam geförderten Modellprojekts wurden gestern einem Fachpublikum in Dresden vorgestellt. Für eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sächsischen Frauenhäuser, Interventions- und Koordinierungsstellen, Täterberatungsstellen und Männerschutzwohnungen hat das Projekt Instrumente zur Bedarfsanalyse und -planung entwickelt.
Dazu fanden in allen Landkreisen und kreisfreien Städten mit Beteiligung von regionalen Planungsverantwortlichen, Einrichtungsträgern, Gleichstellungsbeauftragten, Opferschutzbeauftragten der Polizei und der Fachebene der Landesregierung Expertenrunden statt.
Im Anschluss an das Projekt wird die Staatsregierung in Kooperation mit den Trägern der Einrichtungen ein Monitoring implementieren, das erstmals eine valide und vergleichbare Datenbasis für die Beobachtung der Infrastruktur der Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, ihrer Leistungen und ihrer Inanspruchnahme in allen Teilen Sachsens schafft.
Die Konzeptentwicklung wurde von dem Dresdner Institut für regionale Innovation und Sozialforschung – IRIS e. V. wissenschaftlich begleitet.
Staatsministerin Köpping: „Die Expertenrunden haben deutlich gemacht, wie wichtig die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten für die Planung der Hilfsangebote ist. In den Großstädten mit einer dichten sozialen Infrastruktur ist die Nachfrage der Angebote weit höher als in schwach strukturierten ländlichen Regionen. In den ländlichen Regionen ist häufig die Tabuisierung häuslicher Gewalt verbreiteter, die Anonymität der Schutz- und Hilfsangebote eingeschränkter und aufsuchende Beratungen müssen lange Wege zurücklegen. Die regionalen Netzwerke spielen eine entscheidende Rolle bei der Bekämpfung häuslicher Gewalt“.
Die Expertenrunden haben zudem gezeigt, dass die qualitativen und quantitativen Anforderungen an das Hilfesystem gestiegen sind. Das Bewusstsein in der Gesellschaft, dass häusliche Gewalt keine Privatangelegenheit ist, habe sich verstärkt. Die Angebote erreichten immer mehr Zielgruppen, sie seien mit immer mehr und immer komplexeren Gewaltformen konfrontiert. Schulungen, Fallsupervisionen, regionale Öffentlichkeitsarbeit hätten zugenommen.
„Als Staatsregierung haben wir diesen Veränderungen Rechnung getragen, indem wir die Fördermittel für den Gesamttitel Gewaltschutz von 1,2 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 4 Millionen Euro im Doppelhaushalt 2019/2020 angehoben haben. Nun wollen wir mit der Implementierung des Monitorings ein Instrument auf den Weg bringen, das den Standards einer modernen Sozialplanung entspricht. Wir wollen damit nicht zuletzt die anspruchsvoller und komplexer gewordenen Leistungen des Hilfesystems gerechter und transparenter erfassen“, so die Ministerin.
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