Das sächsische Kabinett hat in seiner gestrigen Sitzung mit dem Bericht der Kommission zur Vereinfachung und Verbesserung von Förderverfahren beschäftigt und die Umsetzung erster Sofortmaßnahmen beschlossen. Basierend auf dem am 20. Mai 2019 durch die Kommission vorgelegten Bericht werden die Förderrichtlinien nun überarbeitet.

Spätestens zum Jahresbeginn 2020 soll unter anderem ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn ab Antragstellung möglich sein, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben bei Kommunen unter 1 Mio. Euro und bei Sonstigen unter 100.000 Euro liegen. Vergaberecht und Zuwendungsrecht werden getrennt, sodass die Auflage zur Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts im Förderbescheid künftig entfällt.

Damit müssen sich nicht-öffentliche Antragsteller, beispielsweise Unternehmer, nicht mehr mit den Feinheiten des Vergaberechts beschäftigen. Die Förderung über Festbeträge soll eine größere Rolle spielen, was die Verfahren deutlich vereinfacht und beschleunigt.

Auch private Zuwendungsempfänger müssen zukünftig beim Verwendungsnachweis grundsätzlich keine Belege mehr vorlegen, sondern nur noch eine Belegliste, was eine deutliche Erleichterung für die Zuwendungsempfänger darstellt.

„Die Verwaltungsvereinfachung gehört zu den wichtigsten Themen der nächsten Jahre. Bürokratie lähmt. Wir ändern das. Im Jahr 2018 haben wir zum Beispiel mit der kommunalen Straßenbaupauschale, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, entscheidende Vereinfachungen auf den Weg gebracht. Nun starten wir auch mit der Vereinfachung der Förderverfahren, indem die ersten Maßnahmen der Expertenkommission umgesetzt werden. Das ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam intensiv an dem Thema dranzubleiben und in der neuen Legislatur die von der Kommission vorgeschlagenen großen Strukturfragen anzupacken“, so der sächsische Finanzminister Dr. Matthias Haß.

Zudem wurden die Ressorts vom Kabinett beauftragt, weitere Vorschläge des Berichts auf ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Dazu gehören unter anderem die Verfahrensvereinfachung in der Wirtschaftsförderung oder bei der Förderung im sozialen Bereich.

Wegfall der Gemeindewirtschaftliche Stellungnahme

Einfacher wird es zudem für die Kommunen. Im März 2019 wurde die durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen überarbeitete Verwaltungsvorschrift zum Zuwendungsverfahren veröffentlicht. Demnach ist die Pflicht zur Vorlage einer sogenannten gemeindewirtschaftliche Stellungnahme (GWS) nur noch ausnahmsweise vorzusehen.

Jetzt liegt das Prüfergebnis der Fachressorts vor. In 23 von insgesamt 33 betroffenen Fachförderrichtlinien kann die GWS wegfallen. Die Umsetzung erfolgt spätestens bis 31. Juli 2019. Ziel war es, die Eigenverantwortung der Kommunen zu stärken und die Förderverfahren zu vereinfachen.

Der vollständige Bericht ist unter www.smf.sachsen.de zu finden.

 

 

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