Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen verfolgt worden sind, können für dieses Jahr nur noch bis zum 30. Juni 2019 Unterstützung beim Sächsischen Landtag beantragen. Der im März 2019 beschlossene sächsische Härtefallfond ergänzt die bundesweit geltende Regelung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes.

Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) beraten am Mittwoch, den 12. Juni 2019, letztmalig vor der Sommerpause von 11.00 bis 14.00 Uhr kostenfrei über diese und weitere Rehabilitierungsmöglichkeiten sowie Wiedergutmachungsleistungen in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“. Um Voranmeldung wird gebeten.

In diesem Jahr ist es bis zum Monatsende die letzte Möglichkeit für Opfer, dass ihnen einmalig bis zu 5.000 Euro aus dem sächsischen Härtefallfonds ausgezahlt werden. Anträge müssen bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.

Das Präsidium des Sächsischen Landtages hatte am 6. März 2019 die „Richtlinie des Sächsischen Landtages über einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen Verfolgte (RL Härtefallfonds SBZ/DDR) beschlossen.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, in der SBZ oder DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden sowie in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind.

Beratungsangebot in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“

Durch eine Kooperation der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Landesverband Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) können Betroffene regelmäßig in den Räumen der Gedenkstätte mit VOS-Mitarbeitern sprechen. Diese beraten zu den gesetzlichen Grundlagen, zur beruflichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sowie zu Wiedergutmachungsleistungen, Opferrenten und -pensionen.

Formulare liegen vor Ort aus, so dass die Hilfesuchenden auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützt oder ihnen mit Informationen zu anderen Angeboten von juristischer, psychologischer und sozialer Hilfe, Betreuung und Beratung weitergeholfen werden kann. Gefördert wird das Beratungsangebot der VOS aus Mitteln des Sächsischen Landtages.

Für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist es wichtig, am authentischen Ort ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Verfolgte der sowjetischen Besatzungsmacht der SED oder der Stasi und gegebenenfalls auch für deren Angehörige anzubieten. Gleichermaßen werden auf diese Weise aber auch wichtige Zeitzeugnisse und persönliche Geschichten bekannt, die ggf. für die künftige Arbeit der Gedenkstätte von Bedeutung sein können.

Anmeldung für den letzten Beratungstermin vor der Sommerpause

Konkrete Themen, über die Hilfesuchende Rat einholen können, sind beispielsweise die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die Wiedergutmachung von Gesundheitsschäden, von Vermögensschäden oder von beruflichen Benachteiligungen. Bei der beruflichen Rehabilitierung geht es insbesondere um die Wiedergutmachung von beruflichen Benachteiligungen aufgrund einer Freiheitsentziehung, einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme oder einer anderen politisch motivierten Maßnahme sowie um die Anerkennung als verfolgter Schüler.

Des Weiteren kann der VOS-Mitarbeiter Hinweise zu strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geben, unter anderem zum Antrag, zu Verfahren, zum Rechtsweg, oder hilfreiche Anschriften nennen. Hierbei geht es um die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verurteilungen durch DDR-Gerichte.

Der letzte Beratungstermin vor der Sommerpause findet am Mittwoch, den 12. Juni 2019, von 11.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen der Gedenkstätte statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Am Beratungstag melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.

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