Am 01. Juli fällt der Startschuss. Alle gesetzlich krankenversicherten Männer und Frauen ab 50 Jahren erhalten von ihren Krankenkassen eine schriftliche Einladung zur Darmkrebs-Früherkennung. Ziel ist es, viele Menschen über die Chancen der Darmkrebs-Früherkennung zu informieren.
Mit einer Telefonaktion am 25. und 26. Juni wollen der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums und die Stiftung LebensBlicke dabei helfen, offene Fragen zu klären. Unter 0800-420 30 40 beantworten Ärztinnen und Ärzte zusammen mit dem Gastroenterologen Professor Jürgen F. Riemann Fragen rund um das Thema Darmkrebsfrüherkennung.
„Jährlich erkranken ca. 61.000 Frauen und Männer an Darmkrebs“, so Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des Krebsinformationsdienstes. „Viele dieser Erkrankungen ließen sich verhindern oder zumindest frühzeitig diagnostizieren, wenn mehr Menschen das Früherkennungsprogramm für Darmkrebs nutzen würden.“ Das neue Einladungsverfahren soll dazu beitragen: Jeder gesetzlich Versicherte im entsprechenden Alter wird an seine Chance zur Früherkennung erinnert.
Weitere Einladungen erfolgen jeweils im Alter von 55, 60 und 65 Jahren. Für eine informierte und bewusste Entscheidung erhält jeder Adressat außerdem eine Informationsbroschüre. Sie klärt umfassend über Organisation, Ablauf, Nutzen und Risiken der Untersuchungen auf. „Mit dem neuen Einladungsverfahren wird das Thema Darmkrebs stärker im Bewusstsein der Menschen verankert. Dies führt langfristig hoffentlich zu höheren Teilnahmeraten“, so Professor Jürgen F. Riemann.
Die zehn wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Darmkrebs-Früherkennung
1. Warum ist die Darmkrebs-Früherkennung für mich wichtig?
Darmkrebs lässt sich früh erkennen und auch wirksam vorbeugen. Er entsteht oft aus zunächst gutartigen Wucherungen der Darmwand, die in den Darm hineinragen, den sogenannten Darmpolypen. Sie können bei einer Darmspiegelung entfernt werden, bevor sie sich möglicherweise zu bösartigem Darmkrebs entwickeln. Aus diesem Grund bieten die gesetzlichen Krankenversicherungen allen Versicherten die Möglichkeit, an der Darmkrebs-Früherkennung teilzunehmen. Die Untersuchungen sind kostenlos. 2.
2. Warum sollten Männer bereits ab 50 Jahren eine Darmspiegelung durchführen lassen?
Untersuchungen haben gezeigt, dass Männer früher und auch häufiger an Darmkrebs erkranken als Frauen.
3. Was wird bei der Darmspiegelung gemacht?
Die Darmspiegelung ist die zuverlässigste Methode zur Früherkennung von Darmkrebs. Nach einer gründlichen Darmentleerung wird der gesamte Dickdarm mit einem etwa 1,5 m langen, flexiblen Schlauch von etwa 1 cm Durchmesser untersucht (Koloskop). An seiner Spitze befinden sich eine kleine Lichtquelle und eine hochauflösende Minikamera. Entdeckte Polypen können gleich entfernt werden, da das Koloskop auch über einen Arbeitskanal verfügt, über den Hilfsgeräte wie Zangen oder Schlingen in den Darm vorgeschoben werden können.
4. Was wird beim Stuhltest gemacht?
Mit dem immunologischen Stuhltest wird eine Stuhlprobe auf nicht sichtbare Blutspuren hin untersucht. Diese können auf Darmpolypen oder Krebs hinweisen. Ein auffälliger Stuhltest muss durch eine Darmspiegelung abgeklärt werden. Weist der Test kein Blut nach, kann er in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Der Stuhltest ist weniger zuverlässig als die Darmspiegelung, weil nur solche Veränderungen erkannt werden können, die bluten. Immunologische Stuhltests werden in der gesetzlichen Früherkennung seit April 2017 eingesetzt. Sie entdecken Darmkrebs und seine Vorstufen besser und schlagen seltener falschen Alarm als der zuvor verwendete chemische Stuhltest.
5. Was passiert, wenn ich mich gegen eine Untersuchung entscheide?
Nichts. Die Teilnahme ist freiwillig, für den Versicherungsschutz hat dies keine Folgen. Sollten Sie an Darmkrebs erkranken, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
6. Was ist, wenn ich vor kurzem erst eine Darmspiegelung hatte, zum Beispiel wegen Darmbeschwerden?
Besprechen Sie diese Situation mit Ihrem Arzt. Eine zusätzliche Früherkennungsuntersuchung ist in diesem Fall eventuell nicht notwendig.
7. Wenn ich mich jetzt für den Stuhltest entscheide, kann ich dann keine Darmspiegelung mehr durchführen lassen?
Doch. Sobald Sie wieder Anspruch auf einen Stuhltest haben, können Sie anstelle des Stuhltests eine Darmspiegelung durchführen lassen.
8. Können auch Menschen die Darmkrebsfrüherkennung nutzen, die jünger als 50 sind?
Ja – beispielsweise Verwandte von Darmkrebs-Patienten – vor allem Eltern, Geschwister und Kinder. Diese haben ein höheres Risiko als die Normalbevölkerung, an Darmkrebs zu erkranken. Angehörige von Darmkrebspatienten sollten sich dazu von einem Arzt beraten lassen.
9. Ich habe noch kein Einladungsschreiben erhalten, kann ich trotzdem schon einen Stuhltest bzw. eine Darmspiegelung durchführen?
Wenn Sie das entsprechende Alter erreicht haben, können Sie das Angebot zur Früherkennung von Darmkrebs auch ohne Einladung nutzen.
10. Was muss ich tun, wenn ich eingeladen wurde und teilnehmen möchte?
Setzen Sie sich mit Ihrem Arzt in Verbindung. Den Stuhltest erhalten Sie beispielsweise bei Hausärzten, Gynäkologen, Urologen oder Internisten. Eine Darmspiegelung darf nur von Ärzten bestimmter Fachrichtungen durchgeführt werden, die zusätzlich eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben. Meist sind dies Magen-Darm-Spezialisten (Gastroenterologen).
„Sicherlich haben viele Menschen noch weitere Fragen – etwa zu ihrer konkreten persönlichen Situation, auch in der Familie“, so Weg-Remers. „Wir freuen uns, wenn Sie unsere Telefonaktion nutzen und sich kostenlos, neutral und auf dem neuesten Stand der Wissenschaft informieren. Wählen Sie dazu 0800-420 30 40 oder schreiben Sie uns unter der E-Mail-Adresse krebsinformationsdienst@dkfz.de.“
Telefonaktion des Krebsinformationsdienstes und der Stiftung LebensBlicke
am 25. und 26. Juni 2019
jeweils von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr
unter 0800 – 420 30 40 oder krebsinformationsdienst@dkfz.de
Die Leipziger Zeitung Nr. 68 ist da: Game over! Keine Angst vor neuen Wegen
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