Der Deutsche Bundesrat hat am 28. Juni 2019 in Berlin über die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beraten. Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums beinhaltet Änderungen zum Umgang mit dem Wolf. Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt sieht den Bund auf dem richtigen Weg.
„Wir können zunächst zufrieden sein, dass der Bund dem rechtssicheren Umgang mit dem Wolf mehr Bedeutung beimisst und einzelne wichtige Fragen nun gesetzlich regeln will. So haben wir das auf europäischen Vorgaben basierende Niveau eines Schadens, der Ausnahmen vom strengen Artenschutz bei sachgerechtem Herdenschutz erlaubt, lange gefordert.
Schäden werden nun nicht mehr allein auf wirtschaftliche Schäden eingeengt. Ebenso findet die Möglichkeit der sukzessiven Entnahme, wenn das schadenstiftende Tier nicht identifiziert werden kann, unsere Zustimmung. Beides ermöglicht schnellere Entscheidungen – und zügige Entscheidungen helfen den Menschen vor Ort“, sagte Staatsminister Schmidt. Er bedauert allerdings, dass der Bund erst durch eine ganze Reihe sächsischer Initiativen gewonnen werden konnte und dabei leider auf halbem Wege stehen geblieben ist.
„Wir haben ganz zentral eine streng kontrollierte Entnahmemöglichkeit in begrenzter Anzahl gefordert, die keine negativen Auswirkungen für den Erhaltungszustand haben darf. Diese fehlt in dem vorliegenden Gesetzentwurf, obwohl das europäische Recht dies zulässt! Wir sind der Auffassung, dass auch die Ausnahmen der europäischen FFH-Richtlinie 1:1 umgesetzt werden sollten.
Es ist niemandem zu vermitteln, dass wir bei den Betroffenen für die Akzeptanz von strengen europäischen Schutzvorschriften werben und ihnen gleichzeitig in der EU zulässige Ausnahmemöglichkeiten von diesen strengen Regeln vorenthalten“, sagte Staatsminister Schmidt.
Sachsen werde die geplanten Änderungen des BNatSchG gleichwohl unterstützen, um einer raschen zumindest partiellen Verbesserung der Handlungsmöglichkeiten im Wolfsmanagement nicht im Wege zu stehen. „Es ist wichtig, den Behörden bundesweit jetzt möglichst schnell eine größere rechtssichere Palette von Instrumenten zum Eingreifen zur Verfügung zu stellen“, so der Staatsminister.
Er werde nicht nachlassen, neben den erwähnten Defiziten auch die sächsische Forderung nach einer jährlichen Beurteilung des landespezifischen Erhaltungszustandes und einer bundesweiten Managementverordnung zu thematisieren. „Da der Wolfsschutz eine bundesweite Aufgabe ist und der Wolf auch grenzüberschreitend aktiv ist, drängen sich bundesweit einheitliche Standards geradezu auf“, sagte Schmidt.
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