Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für die Instandsetzung der Brücke im Verlauf der Burgstädter Straße über die Zwickauer Mulde in der Gemeinde Lunzenau erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.
Im Rahmen des genehmigten Vorhabens werden u. a. die Unterbauten des Bauwerks ertüchtigt und der Brückenquerschnitt verbreitert. Fußgänger können die Zwickauer Mulde zukünftig auf einem 2,50 Meter breiten durchgehenden Gehweg auf der südlichen Brückenseite überqueren. Auf der instandgesetzten Brücke wird eine 5,50 Meter breite Fahrbahn mit beidseitig befahrbaren Randstreifen von 0,25 Metern entstehen. In den Anschlussbereichen ist eine Fahrbahnbreite zwischen 3,50 Meter und sechs Meter geplant.
Durch die Instandsetzung des Brückenbauwerks wird eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit eintreten. Eine Instandsetzung ist insbesondere im Hinblick auf den Brückenzustand und die Verkehrssicherheit erforderlich. So weist die Brücke erhebliche Schäden auf, in deren Folge sie derzeit nur noch einspurig befahren werden kann. Daneben existiert keine durchgängige Fußgängerführung vom Markt Lunzenau zur Brücke.
Die S 247 stellt eine wichtige Verbindung zwischen der B 107 bei Wiederau sowie der B 175 auf dem Stadtgebiet von Lunzenau her und bindet zugleich Gemeindestraßen und Zufahrten an. Die instandzusetzende Brücke ist als einzige Querung der Zwickauer Mulde unabdingbar für eine funktionierende Infrastruktur sowohl der Ortslage Lunzenau als auch des überregionalen Verkehrs.
Die Instandsetzung ist nur unter Vollsperrung der Brücke möglich. Daher wird bauzeitlich etwa 100 Meter stromabwärts der Bestandsbrücke eine Behelfsbrücke errichtet, die als Umleitung dient.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Ort und Zeit der Auslegung werden gesondert ortsüblich bekannt gemacht.
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