Am 6. und 7.Juni fand in Deidesheim/Rheinland-Pfalz die 29. Hauptkonferenz der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz statt. Der Freistaat Sachsen hatte einen eigenen Antrag in die Konferenz eingebracht, der mit überwiegender Mehrheit angenommen worden ist. Der Antrag lautet „Nutzung von Schutzrechen für geistiges Eigentum von Frauen verstärkt fördern“.
Die Bundesregierung ist damit nun aufgefordert, die Ursachen für die Unterrepräsentation von Frauen in diesem Bereich vertieft zu analysieren, die Informationsvermittlung und Öffentlichkeitsarbeit zu Schutzrechten zu verbessern sowie zu prüfen, ob bei der Patentanmeldung die Angabe des Geschlechts aufgenommen werden kann.
Der Anteil von Erfinderinnen bei Patentanmeldungen ist vergleichsweise gering. Im Jahr 2008 betrug er 5 Prozent, 2017 6,3 Prozent. Das vorhandene Innovationspotential von Frauen wird nicht optimal genutzt.
Dazu die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: „Ich freue mich sehr, dass die anderen Bundesländer den drängenden Bedarf nach Unterstützung von Frauen auf diesem Gebiet ebenso erkannt und unserem Antrag zugestimmt haben. Es ist mir überaus wichtig, dass wir gerade auch in diesem Bereich deutlich machen, was Frauen leisten und welche Möglichkeiten ihnen offen stehen.“
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