Alle Kinder, die bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, unterliegen der Schulpflicht und sind für den Schulbesuch für das Schuljahr 2020/2021 anzumelden. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 30.September das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum Anfang des Schuljahres in der Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen (§ 27 SchulG).
Gem. § 25 SchulG nutzt der Schulträger seit Schuljahr 2013/14 die Möglichkeit, für die Grundschulen nur einen Schulbezirk festzulegen. Damit entfallen die bisherigen Einzugsgebiete nach Straßen.
Dies bedeutet, dass die Eltern die Grundschule, in der ihr Kind eingeschult werden soll selbst wählen können. Empfehlenswert ist dabei, die Wohnortnähe zu berücksichtigen.
Nachdem alle Anmeldungen vorliegen, trifft der Schulleiter/die Schulleiterin die endgültige Entscheidung über die Einschulung in der gewünschten Schule.
Für alle Grundschulen der Stadt Borna (GS Clemens Thieme/3-zügig, GS West/3-zügig und GS Neukirchen/1-zügig) ist die Schulanmeldung am
Montag, den 26.08.2019, von 9:00 – 14:00 Uhr und
Dienstag, den 27.08.2019, von 9:00 – 17:00 Uhr.
Wenn ein Kind in einer anderen Stadt angemeldet werden soll, müssen die Eltern einen Antrag mit einer triftigen Begründung stellen. Die Schulanmeldung muss von beiden Eltern gemeinsam wahrgenommen werden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht haben.
Ist einer der Partner verhindert, muss eine Vollmacht und eine Ausweiskopie des Abwesenden vorgelegt werden. Die Geburtsurkunde ist zur Einsicht vorzulegen, bei alleinigem Sorgerecht eines Elternteils ist eine Negativbescheinigung mitzubringen sowie der Personalausweis der Sorgeberechtigten. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung nicht dabei sein.
Die Einschulung findet für alle Grundschulen am 29. August 2020 statt.
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