Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege in Sachsen fordern eine spürbare Stärkung der Pflegeberufe. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels dürfe es nicht länger bei Sonntagsreden bleiben, sagt der derzeitige Liga-Vorsitzende und Caritasdirektor Matthias Mitzscherlich anlässlich des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai.
Insbesondere bei der Gestaltung des neuen Pflegeberufegesetzes fühlten sich Träger und Einrichtungen oft allein gelassen. „Schon heute gibt es einen landesweiten Fachkräftemangel in der Pflege“, so Mitzscherlich. „Durch die demografische Entwicklung ist die Sicherung von Fachkräften eine der wichtigsten gesellschaftspolitischen Aufgaben.“
Mitzscherlich betonte weiter, dass die Finanzierung der neuen Ausbildung zwar auf den Weg gebracht sei. „Es gibt aber immer noch keinen Bundesrahmenlehrplan. Solange dies nicht der Fall ist, können die Ausbildungsstätten auch keine Lehrinhalte konzipieren.“ Mehr getan werden müsse auch für die gesellschaftliche Anerkennung der Pflegeberufe. Dies betreffe die Bezahlung ebenso wie die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsplätze.
„Die Pflegenden leisten eine wertvolle Arbeit an den Menschen und für die Gesellschaft. Das muss auch öffentlich immer wieder betont werden“, so Mitzscherlich. Die angemessene und attraktive Vergütung der Pflege müsse jedoch gesamtgesellschaftlich getragen und dürfe zum Beispiel in der Altenhilfe nicht durch steigende Eigenanteile der Heimbewohner und der Pflegebedürftigen finanziert werden.
Assistenzabschlüsse ermöglichen
Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege kritisieren zudem die mangelnden Berufschancen für Geringqualifizierte. So müssten zum Beispiel Auszubildende, die keine Spezialisierung nach der zweijährigen Grundausbildung anstreben, nach der Zwischenprüfung einen Assistenzabschluss erhalten. „Damit stünden mehr Menschen für den Pflegesektor zur Verfügung, auch wenn sie die Fachkraft-Ausbildung nicht beendet haben. In Zukunft werden wir mehr und mehr auch auf diese Mitarbeitenden angewiesen sein“, so Mitzscherlich.
Durch das Pflegeberufegesetz werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und der Krankenpflege und der Kinderkrankenpflege zu einer neuen, generalistisch ausgerichteten Pflegeausbildung zusammengeführt. Die Ausbildung endet mit einem einheitlichen Berufsabschluss als „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“.
In der neuen Ausbildung wird eine übergreifende pflegerische Kompetenz für Menschen jeden Alters vermittelt, ob in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen oder in der ambulanten Pflege. Auszubildende haben in einer Übergangszeit die Möglichkeit, sich für einen gesonderten Berufsabschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege zu entscheiden, wenn sie für das letzte Ausbildungsdrittel eine entsprechende Spezialisierung wählen. Die neue Ausbildung startet ab dem 1. Januar 2020.
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