Seit 1. Mai 2019 können Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen.

Im Formular müssen Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, nicht mehr extra erklärt werden. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Angaben übernimmt das Finanzamt von Amts wegen.

Darüber hinaus gibt die Broschüre „Informationsblatt zur Besteuerung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung“ einen Überblick über Grundzüge der Besteuerung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

Formular und Broschüre sind jetzt online abrufbar unter https://www.smf.sachsen.de/aktuelles-4271.html.

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