Der Freistaat Sachsen erhöht seine jährlichen Zuwendungen für den Katastrophenschutz deutlich. Die hierfür geänderte Richtlinie über die „Gewährung von Zuwendungen für die Mitwirkung im Katastrophenschutz (RL KatSZuwendungen)“ hat heute Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller unterzeichnet. Zuvor hat der Minister das Kabinett darüber informiert.
Die im Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen erhalten die Fördermittel mit Wirkung zum 1. Januar 2019. „Heute ist ein ganz wichtiger Meilenstein für den sächsischen Katastrophenschutz. Mit der neuen Richtlinie werden die ehrenamtlichen Helfer in unserem Land künftig noch bessere Rahmenbedingungen haben, Menschen, die unverschuldet in Notsituationen geraten sind, zu retten und zu unterstützen“, sagte der Innenminister heute bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie in Dresden.
„Ich freue mich, damit einen weiteren Schritt zur besseren Würdigung des ehrenamtlichen Engagements in unseren Hilfsorganisationen zu gehen“, so der Minister weiter.
Folgende wesentliche Verbesserungen werden durch die neue Katastrophenschutz-Richtlinie umgesetzt:
• Erhöhung (zum Teil Verdreifachung) der Pauschalen für die Übernahme der Trägerschaft einer Katastrophenschutzeinheit.
So erhält eine Hilfsorganisation für die Bereitschaft, einen vollständigen Einsatzzug zu übernehmen, zukünftig einen Pauschalbetrag in Höhe von 12.800 Euro (bisher 3.900 Euro). Erstmals wird auch eine Unterbringungspauschale für Sanitär- und Umkleideräume zu Gunsten der ehrenamtlichen Helfer der Hilfsorganisationen eingeführt.
• Einführung einer Führerscheinförderung
Entsprechend der Zuwendungen im Rahmen der Feuerwehrförderung wird zukünftig auch beim Katastrophenschutz der Erwerb von Fahrerlaubnissen der Klasse C bzw. CE zum Führen von Einsatzfahrzeugen über 7,5 Tonnen unterstützt. Die Zuwendung beträgt 1.000 Euro und kann für je zwei Helfer pro Einsatzzug im Jahr gewährt werden.
• Erhöhung der Zuwendungen für Unterbringung und Unterhaltung der durch den Freistaat beschafften und den Hilfsorganisationen zur Nutzung überlassenen Katastrophenschutzfahrzeuge.
So werden die Kosten für die Unterbringung und Unterhaltung eines Gerätewagens zukünftig mit 3.400 Euro (bisher 1.690 Euro) angesetzt.
Zukünftig können zudem innerhalb eines Kalenderjahres die Zuwendungen für mehrere Fahrzeuge gemeinsam betrachtet werden. Damit kann eine Organisation zukünftig Reparaturkosten eines Fahrzeuges – die den für dieses Fahrzeug vorgesehenen Höchstbetrag überschreitet – mit den Pauschalen für andere Fahrzeuge „verrechnen“, für die im laufenden Haushaltsjahr weniger Kosten angefallen sind. Damit wird einer zentralen Forderung der Hilfsorganisationen Rechnung getragen.
• Verbesserung der Zuwendungen für die Nachwuchsarbeit durch Anhebung des Fördersatzes von derzeit 70 Prozent auf 75 Prozent. Gleichzeitig wird der Maximalförderbetrag von 1.500 auf 2.500 Euro erhöht.
• Die investiven Zuschüsse für Ausstattung werden ebenfalls von 70 auf 75 Prozent angehoben. Der Maximalförderbetrag wird von bisher 15.000 auf 20.000 Euro erhöht. Für die Anschaffung von Kraftfahrzeugen steigt er sogar auf 30.000 Euro.
Für diese Maßnahmen stehen jährlich insgesamt rund 2,1 Millionen Euro zur Verfügung. Rund 800.000 mehr als bisher.
„Die zusätzlichen Mittel sind ohne jeden Zweifel gut investiertes Geld. Denn die Sicherheit in unserem Land baut nicht nur auf den Einsatz von beruflichen Helfern. Es sind gerade die vielen Ehrenamtlichen im Bereich des Katastrophenschutzes, die sich mit großer Hingabe für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen einbringen. Für dieses uneigennützige Engagement gebührt ihnen neben größtem Respekt und Dank, auch die notwendige finanzielle Unterstützung“, so Wöller.
Hintergrund:
In Sachsen engagieren sich derzeit rund 6.300 Helferinnen und Helfer ehrenamtlich beim Katastrophenschutz. Träger der Katastrophenschutzeinheiten sind die Landkreise, Kreisfreien Städte und private Hilfsorganisationen. Seit 2011 hat der Freistaat bereits mehr als 30 Millionen Euro in die Ausstattung des Katastrophenschutzes investiert.
Diese Maßnahme wird finanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
Weitere Informationen unter: | http://www.ehrenamt-mit-blaulicht.de
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