Nach der Feststellung eines Trichinellen-Befalls bei erlegten Wildschweinen im angrenzenden Landkreis Elbe-Elster weist das Landratsamt Nordsachsen alle Jäger und Jägerinnen im Landkreis explizit darauf hin, dass die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungen auf Trichinen bei erlegten Wildschweinen zwingend zu veranlassen sind.
Trichinenuntersuchungen sind bei Schwarzwild und anderen Wildtieren, die Träger von Trichinen sein können, wie zum Beispiel Sumpfbiber oder Dachs, durchzuführen. Die Probennahme hat durch geschulte und dafür beauftragte Personen zu erfolgen. Die Wildtierkörper dürfen vor Abschluss der amtlichen Untersuchung weder aus dem Landkreis verbracht noch verarbeitet werden.
Der im Raum Lebusa/Elbe-Elster bei erlegten Wildschweinen festgestellte massive Befall von Trichinellen ist inzwischen vom Bundesinstitut für Risikobewertung in Berlin bestätigt worden.
Trichinellen sind Fadenwürmer, die im Fleisch von Haus- und Wildtieren wie Hausschwein, Wildschwein, Fuchs und Marderhund vorkommen und beim Menschen zu schweren Erkrankungen führen können. Der Mensch infiziert sich durch den Verzehr von rohem oder ungenügend zubereitetem trichinösen Fleisch oder daraus hergestellten Produkten, wie Rohwurst oder Rohschinken.
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