Am Mittwoch, den 8. Mai 2019, berät wieder ein kompetenter Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) Menschen, die Opfer politischer Verfolgung durch das SED-Regime geworden sind. In den Räumen der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ beantwortet dieser von 11.00 bis 14.00 Uhr alle Fragen zu Rehabilitierungsmöglichkeiten und Wiedergutmachungsleistungen sowie zum neuen Härtefallfonds des Sächsischen Landtages.
Um Voranmeldung wird gebeten.
Betroffene können durch eine Kooperation der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Landesverband Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) regelmäßig in den Räumen der Gedenkstätte mit einem kompetenten VOS-Mitarbeiter sprechen. Dieser kann den Opfern politischer Verfolgung Auskunft geben zu den gesetzlichen Grundlagen zur beruflichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sowie zu Wiedergutmachungsleistungen, Opferrenten und -pensionen.
Formulare liegen vor Ort aus, so dass der VOS-Mitarbeiter die Hilfesuchenden auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützen oder ihnen mit Informationen zu anderen Angeboten von juristischer, psychologischer und sozialer Hilfe, Betreuung und Beratung weiterhelfen kann.
Für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist es wichtig, am authentischen Ort ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Verfolgte der sowjetischen Besatzungsmacht der SED oder der Stasi und gegebenenfalls auch für deren Angehörige anzubieten. Gleichermaßen werden auf diese Weise aber auch wichtige Zeitzeugnisse und persönliche Geschichten bekannt, die ggf. für die künftige Arbeit der Gedenkstätte von Bedeutung sein können.
Der neue Härtefallfonds des Sächsischen Landtages
Am 6. März 2019 beschloss das Präsidium des Sächsischen Landtages die „Richtlinie des Sächsischen Landtages über einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen verfolgte (RL Härtefallfonds SBZ/DDR).
Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, in der SBZ oder DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden sowie in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind. Einmalig können bis zu 5.000 Euro an Verfolgte der SED-Diktatur ausgezahlt werden. Anträge können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.
Anmeldung für die nächsten Beratungstermine am 8. Mai und 12. Juni 2019
Konkrete Themen, über die Hilfesuchende Rat einholen können, sind beispielsweise die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die Wiedergutmachung von Gesundheitsschäden, von Vermögensschäden oder von beruflichen Benachteiligungen. Bei der beruflichen Rehabilitierung geht es insbesondere um die Wiedergutmachung von beruflichen Benachteiligungen aufgrund einer Freiheitsentziehung, einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme oder einer anderen politisch motivierten Maßnahme sowie um die Anerkennung als verfolgter Schüler.
Des Weiteren kann der VOS-Mitarbeiter Hinweise zu strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geben, unter anderem zum Antrag, zu Verfahren, zum Rechtsweg, oder hilfreiche Anschriften nennen. Hierbei geht es um die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verurteilungen durch DDR-Gerichte.
Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 8. Mai 2019, von 11.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen der Gedenkstätte statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Am Beratungstag melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.
Der nächste Termin danach ist Mittwoch, der 12. Juni 2019.
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