Als erstes Flächenland hat Sachsen eine Förderrichtlinie zur Umsetzung des DigitalPakts Schule vorgelegt. Damit können Schulträger ab Juni Fördermittel beantragen. Insgesamt stehen den Schulen 250 Millionen Euro bis 2024 für die digitale Ausstattung zur Verfügung. Davon kommen 225 Millionen Euro vom Bund und 25 Millionen Euro je zur Hälfte von Land und Schulträgern.
„Der Prozess der Digitalisierung des Unterrichts bekommt durch die Mittel aus dem DigitalPakt einen zusätzlichen Schub“, sagte Kultusminister Christian Piwarz bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie am Mittwoch, 22. Mai, in Dresden.
In den Genuss der Fördermittel können sowohl öffentliche als auch freie Schulträger kommen. Mit den Trägern ist ein sehr vereinfachtes Förderverfahren vereinbart worden. Danach bekommt jeder Schulträger bemessen an der Anzahl der Klassen, Art und Zügigkeit der Schulen ein festes Budget, das bis zum 30. Juni 2020 mit einem Antrag für seine Schulen untersetzt werden muss. Damit soll auch ein „Windhundverfahren“ vermieden werden.
Gefördert werden vorrangig die digitale Infrastruktur in Schulen, wie Verkabelung, Schulserver oder WLAN-Netzwerke. Aber auch die Anschaffung von interaktiven Tafeln, Displays oder von Laptops, Notebooks und Tablets wird unterstützt. Piwarz erinnerte daran, dass es bei der Umsetzung des Digitalpaktes aber nicht nur um Investitionen in die digitale Infrastruktur gehe.
„Es geht vor allem darum, wie wir in Zukunft gute digitale Bildung unter pädagogischen Gesichtspunkten in den Schulen verwirklichen können. Das Förderprogramm sollte daher als Katalysator für einen Schulentwicklungsprozess verstanden werden“, so der Minister. Dazu müssten die Schulen ein Medienbildungskonzept und für die Lehrkräfte einen Fortbildungsplan erarbeiten.
Um die Schulen bei der Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes zu unterstützen, hat das Landesamt für Schule und Bildung Empfehlungen erarbeitet (https://www.schule.sachsen.de/23590.htm).
In einem zweiten Schritt müssen Schulträger gemeinsam mit der Schule ihren Medienentwicklungsplan für die technische Ausstattung entwickeln. Auch dafür hat das Kultusministerium gemeinsam mit dem Sächsischen Landkreistag und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag eine Orientierungshilfe erarbeitet (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/33100).
„Wichtig ist eine gute Zusammenarbeit zwischen Schulträgern und Schulleitungen in Vorbereitung der Anträge, damit pädagogische Konzepte der Schulen und Investitionen in die technische Ausstattung abgestimmt sind. Das Kultusministerium wird dafür noch vor den Ferien eine Veranstaltungsreihe anbieten“, kündigte Piwarz an.
Die Veranstaltungsreihe für Landräte, Bürgermeister und Schulleiter startet in Dresden (3. Juni), wird fortgesetzt in Oschatz (18. Juni) sowie Stollberg (21. Juni) und endet in Löbau am 4. Juli.
Weitere Informationen zur Medienbildung in Sachsen gibt es im Internet unter www.medienbildung.sachsen.de.
Keine Kommentare bisher