Pünktlich zur Fahrradsaison hat heute die Fahrradstaffel des Stadtordnungsdienstes ihre Arbeit aufgenommen. Zur Dienstgruppe gehören fünf Inspektoren und eine Dienstgruppenleiterin, die einerseits als Präventivstreife und andererseits auf der Grundlage konkreter Hinweise agieren.
„Die Fahrradstaffel ist im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Schwerpunkte sind die Park- und Erholungsanlagen“, erläutert Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes. „Unter anderem wird die Abteilung Verkehrsüberwachung bei der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf Radwegen und Radfahrstreifen unterstützt. Gemeinsame Streifen mit der Fahrradstaffel der Polizei sind ebenfalls geplant.“
Ausgestattet ist die Fahrradstaffel mit modernen E-Bikes, entsprechender Funktionsbekleidung und moderner Funktechnik. Anders als in den bestehenden Flächen-Inspektionsbereichen wird die Fahrradstaffel im gesamten Stadtgebiet auf der Grundlage einer entsprechenden Dienstplanung mit einer Woche Frühschicht und einer Woche Spätschicht eingesetzt.
Die Fahrradstaffel wurde gemäß „Maßnahmenplan zur nachhaltigen Erhöhung der Präsenz und Wirksamkeit des Stadtordnungsdienstes in 2018 ff“ gebildet. Sie ist eine eigenständige Dienstgruppe und an das neue Sachgebiet „Inspektion Zentrale Dienste“ angegliedert. Ihr Einsatz erfolgt ganzjährig, ausgenommen sind Extremwettersituationen wie Glatteis oder Sturm. Helmut Loris: „Ein Vorteil gegenüber dem Auto ist die Flexibilität, Mobilität und Beweglichkeit. Die Fahrradstaffel erreicht Orte, zu denen Fußstreifen zu lange dauern oder die für Streifenfahrzeuge nur schwer zu erreichen sind.“
Auftragsbezogene Tätigkeiten, wie etwa Aufenthalts- oder Gewerbeermittlungen gehören nicht vordergründig zum Aufgabengebiet. Damit kann die Dienstgruppe effizienter Präventivstreifen durchführen und als Polizeibehörde sichtbar präsenter agieren. Den Aufgaben zugrunde liegen die städtischen Satzungen und Verordnungen im Rahmen des Gemeindlichen Vollzugsdienstes gemäß Sächsischem Polizeigesetz. Jörg Zimmermann, Leiter des Stadtordnungsdienstes: „Die Tätigkeiten entsprechen somit denen der Inspektorinnen und Inspektoren des Stadtordnungsdienstes. Grundsätzlich können alle bekannt gewordenen Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.“
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