Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat heute dem Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Freital, Uwe Rumberg, zwei Fördermittelbescheide in Höhe von insgesamt 4,6 Millionen Euro übergeben. Die Mittel aus Programmen des Freistaates und des Bundes zur Förderung von Investitionen beispielsweise in die Schaffung und Sanierung sowie in den Umbau und die Erweiterung von Schulgebäuden (VwV-Invest-Schule und RL SchulInfra) werden in Freital konkret in die Sanierung und Erweiterung der Oberschule „Geschwister Scholl“ im Stadtteil Hainsberg fließen. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme sind mit 9,1 Millionen Euro veranschlagt.
„Gestiegene Schülerzahlen sind gute Nachrichten für den Freistaat Sachsen. Diese guten Nachrichten erfordern aber auch Investitionen in die Erweiterung und den Bau von Schulgebäuden“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. „Die speziell darauf ausgerichteten Förderprogramme des Freistaates und des Bundes ermöglichen diese Investitionen. Wir schaffen damit für Schüler moderne Lern- und für unsere Lehrer optimale Lehrbedingungen. Durch diese Maßnahmen wird das Schulgebäude auch allen Anforderungen an Energetik, Brandschutz und Barrierefreiheit gerecht werden“, so Wöller.
Während der Bauphase soll der Schulunterricht in einer angemieteten Containeranlage stattfinden. Aktuell werden 250 Schüler in elf Klassen von 28 Lehrern unterrichtet.
„Wir können in Freital auf eine sehr gute Schulinfrastruktur bauen. An unseren sieben städtischen Grundschulen und den anderen beiden Oberschulen haben wir in den vergangenen Jahren bereits Millionen investiert. Die Oberschule Geschwister Scholl in Hainsberg war die letzte unsanierte schulische Einrichtung der Stadt. Nun haben wir dank der Unterstützung des Freistaates die Möglichkeit, auch hier zeitgemäße und moderne Bedingungen zu schaffen“, so Oberbürgermeister Uwe Rumberg.
Ausgelegt ist das Gebäude als 2-zügige Oberschule mit zwölf Klassenräumen. Das Bauvorhaben soll noch im Sommer 2019 starten. Die Bauzeit wird rund 30 Monate betragen.
Diese Maßnahme wird auch mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
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