Kreiswahlleiter Steffen Fleischer fordert alle Wahlberechtigten des Landkreises Nordsachsen auf, von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch zu machen und durch ihre Stimmabgabe die Einflussmöglichkeit auf die künftige Besetzung sowohl des Europäischen Parlaments als auch des Kreistages Nordsachsen sowie der Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte wahrzunehmen.
„Die Teilnahme an Wahlen gehört zu den elementaren demokratischen Grundrechten. Mit ihrer Wahlentscheidung nehmen die Wählerinnen und Wähler wichtigen Einfluss auf das politische Geschehen und gestalten die Zukunft mit. Je mehr Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen abgeben, desto höher ist die Legitimation des Europäischen Parlaments und des Kreistages Nordsachsen sowie der Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte“, so der Kreiswahlleiter.
Im Landkreis Nordsachsen können die rund 164.000 Wahlberechtigten am Wahltag selbst in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimmen im Wahllokal abgeben. Jedem Wahlberechtigten wurde per Wahlbenachrichtigungskarte mitgeteilt, dass er in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und in welchem Wahlraum er am Sonntag, dem 26. Mai 2019 wählen gehen kann. Insgesamt werden so in Nordsachsen am Wahltag 209 Wahllokale geöffnet haben. Die Wahlberechtigten sollten ihre Wahlbenachrichtigung mitbringen sowie Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Die Wähler haben für die Europawahl eine Stimme, mit welcher Sie sich für einen der insgesamt 40 in Sachsen zugelassenen Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigungen entscheiden können.
Bei den Kreistags-, Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen. Der Wahlberechtigte kann bei der Verhältniswahl seine Stimme Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (panaschieren) oder einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).
Ihr Wahlrecht können die Wahlberechtigten auch durch Teilnahme an der Briefwahl ausüben. Wer am Wahlsonntag, dem 26. Mai 2019, nicht in seinem Wahllokal wählen kann, sollte bereits jetzt seine Stimmen abgeben. Die Briefwahlunterlagen können am einfachsten unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Dort ist ein entsprechender Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines aufgedruckt. Aber auch die Nutzung von E-Mail oder das Ausfüllen eines Online-Formulars ist bei der Antragstellung möglich.
Nur die telefonische Antragstellung ist nicht zulässig. Zur Bearbeitung des Antrages ist es wichtig, dass der Wahlberechtigte vollständige Angaben zu seinem Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum macht. Wer seinen Antrag persönlich bei der Gemeinde stellt, kann seine Stimme in der Regel gleich vor Ort abgeben. Spätester Termin zur Antragstellung ist Freitag, der 24. Mai 2019, 18 Uhr. In Ausnahmefällen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung, kann der Antrag noch bis zum Wahltag 15 Uhr gestellt werden.
Briefwähler sollten den Wahlbrief rechtzeitig abschicken oder bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse abgeben. Wahlbriefe werden nur dann berücksichtigt, wenn sie am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr eingegangen sind. Der Kreiswahlleiter empfiehlt daher im Fall des Versendens, den Wahlbrief spätestens am Mittwoch, den 22. Mai 2019, zur Post zu geben.
Die Wahlergebnisse können am Wahltag im Internet unter wahlen.sachsen.de abgerufen werden.
Der Kreiswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am 4. Juni 2019 ab 16 Uhr auf Schloss Hartenfels in Torgau zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Europa- und Kreistagswahl zusammentreten.
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