Am Montag (15. April 2019) können sich Krippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen aus Sachsen für die Teilnahme am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch bewerben. Das online-Anmeldeverfahren wird pünktlich um 6.00 Uhr gestartet. Auch Einrichtungen, die im laufenden Schuljahr bereits am Programm teilnehmen, müssen erneut eine Bewerbung einreichen, wenn sie im kommenden Schuljahr erneut teilnehmen wollen.
„Seit zwei Jahren ist der Freistaat Sachsen beim EU-Schulprogramm dabei. Für die Kinder der teilnehmenden Einrichtungen gibt es zweimal in der Woche eine kostenfreie Portion Obst, Gemüse und Milch. Davon profitieren mehrheitlich regionale Produzenten. Die steigende Anzahl der Interessierten hat uns bestärkt, das Programm auch im Schuljahr 2019/20 fortzuführen“, sagte Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.
An dem Programmteil „Obst/Gemüse“ können ausschließlich Grund- und Förderschulen teilnehmen. Der Programmteil „Milch“ steht darüber hinaus auch Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse beziehungsweise Trinkmilch oder lactosefreie Milch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten.
Sie müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten. Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern. Basis dafür sind der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen beziehungsweise die schulartbezogenen Lehrpläne.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Bewerbung der Einrichtungen. Berücksichtigt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die teilnehmenden Einrichtungen werden Mitte Mai im Internet veröffentlicht. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolgt durch in Sachsen zugelassene Lieferanten.
Interessierte Erzeuger, Direktvermarkter sowie Einzel- oder Großhändler können dafür beim zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einen Antrag stellen. Bereits anerkannte Lieferanten behalten weiterhin ihre Zulassung. Durch die Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen und der zugelassenen Lieferanten können diese miteinander in Kontakt treten und Liefermodalitäten vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Lieferanten und dem LfULG.
Hintergrund:
Die Europäische Union finanziert das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch mit einem jährlichen Budget von 250 Millionen Euro. Diese Mittel werden auf die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der Anzahl der sechs- bis zehnjährigen Kinder aufgeteilt. Sachsen erhält für das Schuljahr 2019/20 nach der endgültigen Mittelzuteilung gut zwei Millionen Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
www.schulobst-milch.sachsen.de
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