Die Zahl der Beschwerden beim Presserat ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen: 2.038 Leserinnen und Leser wandten sich 2018 an die Freiwillige Selbstkontrolle der Presse. Dies ist der zweithöchste Stand in der Geschichte des Presserats nach dem Rekordjahr 2015 mit 2.358 Beschwerden.
Der Presserat erteilte mit allein 28 Rügen auch wieder mehr Sanktionen als 2017 (21 Rügen). Die meisten Rügen bezogen sich auf Verletzungen des Persönlichkeits- und Opferschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex, gefolgt von Rügen wegen der Vermischung von Werbung und Redaktion nach Ziffer 7.
Vielen Beschwerden gemeinsam war ein medienkritischer Unterton. Zudem gab es 2018 zahlreiche Beschwerden zu politisch brisanten Themen wie Migration und Rechtspopulismus. „Als Freiwillige Selbstkontrolle entscheiden wir nicht über verschiedene Deutungen eines Geschehens – solange die Deutungen auf korrekten Fakten beruhen“, so der Sprecher des Presserats Volker Stennei. „Der verantwortungsvolle Umgang mit Informationen ist Voraussetzung für die Glaubwürdigkeit der ethisch gebundenen Presse“.
Beschwerden über die Herkunftsnennung von Straftätern nach Richtlinie 12.1 des Pressekodex gingen zurück. Nur noch 30 Leserinnen und Leser bezogen sich im vergangenen Jahr auf die Richtlinie, in den Jahren davor hatte es noch 41 (2017) bzw. 62 (2016) Beschwerden zu dem Thema gegeben. „Als hilfreich erweisen sich unsere Praxis-Leitsätze für Redaktionen, die an Beispielen erklären, wann ein öffentliches Interesse für die Herkunftsnennung gegeben ist“, so Lutz Tillmanns, Geschäftsführer des Presserats.
Der Jahresbericht steht auf der Homepage des Presserats zum Download bereit:
https://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Statistiken/DPR_Jahresbericht_2018_04_09.pdf
Praxis-Leitsätze zur Richtlinie 12.1 (von 2017):
https://www.presserat.de/pressekodex/praxis-leitsaetze-zu-richtlinie-121/
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