Um 11:50 Uhr heißt es vor dem Leipziger Arbeitsgericht heute erstmals gekündigte Beschäftigte gegen Shisu GmbH, den Betreiber des Knautnaundorfer Sushi-Werks, der Ende Februar über 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entließ. Unterstützt von der Gewerkschaft Nahrungsmittel Genuss Gaststätten und mit juristischer Vertretung klagt unter anderem eine ehemalige Beschäftigte gegen die ausgesprochene Kündigung, weil sie nach langjähriger Betriebszugehörigkeit mit nur einem Monat Frist das Werk verlassen sollte. Die zuständige Kammer des Leipziger Arbeitsgerichte hat für heute den ersten Gütetermin angesetzt.
Dazu erklärt Benjamin Schulz, Vorsitzender der SPD Leipzig-Südwest:
„Heute drücken wir natürlich der Beschäftigten die Daumen. Sie hat nach über zehn Jahren harter Arbeit, 48 Stunden pro Woche bei vier Grad in der Produktionshalle, von jetzt auf gleich die Kündigung erhalten. Mit einer Frist von nur einem Monat. Das geht einfach nicht. Das ist hire and fire Turbokapitalismus der übelsten Sorte. Dagegen wehren sich die Beschäftigten. Und in diesem Kampf unterstützen wir sie als Sozialdemokraten hier vor Ort natürlich.
Die Beklagte Shisu GmbH gibt leider wenig Grund zur Hoffnung auf eine schnelle gütliche Einigung. Deren Düsseldorfer Anwälte fahren eine reine Verzögerungstaktik. Den Beschäftigten soll die Luft ausgehen, möglichst wenige ihr Recht einklagen. Die verschleppen, wo es nur geht. In anderen Fällen wurden angesetzte Termine auf Antrag der Beklagten bis in den Mai verschoben. Aber die Zeiten, in denen sich die Leute hier bei uns über den Tisch ziehen und für dumm verkaufen lassen, sind zum Glück lange vorbei. Hoffentlich helfen die heute beginnenden Gerichtstermine dabei, dass das auch bei den Düsseldorfer Natsu-Eigentümern, ihren Anwälten und örtlichen Vasallen ankommt.“
Mit Blick auf die vielen weiteren Beschäftigten erklärt Schulz abschließend: „Wir freuen uns, dass mehr als 30 Beschäftigte bereits neue Stellen gefunden haben. Und wir unterstützen alle gekündigten Beschäftigten natürlich weiter. So bereiten wir für die übernächste Woche bereits das insgesamt 5. Treffen vor, um denjenigen, die nicht in der Gewerkschaft sind und sich keinen Anwalt leisten können bei der Beantragung von Beratungshilfe und ggf. Prozesskostenhilfe zu unterstützen.“
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