Elektrofahrzeuge mit „E-Kennzeichen“ auf dem Nummernschild müssen weiterhin eine grüne Umweltplakette auf der Frontscheibe haben, um kommunale Umweltzonen befahren zu dürfen. Die Bundesregierung sieht zeitnah keine Gesetzesänderung dazu vor. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor.

Dazu erklärt der sächsische Bundestagsabgeordnete und Mitglied im Verkehrsausschuss Torsten Herbst:

„Es ist absolut überflüssig, dass Elektrofahrzeuge mit ‚E-Kennzeichnung‘ auf dem Nummernschild zusätzlich eine grüne Umweltplakette auf der Frontscheibe haben müssen. Anstatt jedoch die Fahrzeugbesitzer davon zu befreien, plant die Bundesregierung keinerlei Änderung bei diesem bürokratischen Schildbürgerstreich. Das grenzt an Arbeitsverweigerung.

Eine Doppelkennzeichnung von Elektrofahrzeugen auf dem Nummernschild und an der Scheibe ist absolut verzichtbar. Jeder Elektrofahrzeugbesitzer muss nun weiterhin die Grüne Plakette beantragen. Bürokratieabbau fängt jedoch im Kleinen an. Das scheint die Bundesregierung nicht verstehen zu wollen.

 

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar