Gestern hat das Bundeskabinett das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, das sogenannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ beschlossen. Darin sind zahlreiche neue Regelungen für eine schnellere und vereinfachte Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern vorgesehen.
Dazu erklärte Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller:
„Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzesentwurf zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Mit den geplanten Neuregelungen würden wir in Deutschland deutlich weitreichendere Durchsetzungsmöglichkeiten bei der Rückführung ausreisepflichtiger Asylbewerber erzielen, als bisher. Ich begrüße daher den Vorstoß des Bundesinnenministers und halte das Gesetz für dringend notwendig sowie ausgewogen.
Neben der verbesserten Integration der Asylberechtigten, ist die konsequente Rückführung rechtskräftig abgelehnter Asylbewerber ganz entscheidend. Wenn der Rechtsstaat hier nicht klar Flagge zeigt, schwindet der Zusammenhalt in unserer Gesellschaft.
Ich hoffe, dass sich nun der Bundestag und der Bundesrat mit dem umfänglichen Gesetzespaket zu den geplanten Asyl und Integrationsmaßnahmen befassen und ebenfalls zustimmen.“
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