Im Jahr 2010 hat die Stadt Delitzsch von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) rund 127 Hektar Uferrandflächen am Werbeliner See erworben. Der Kaufvertrag räumt der Stadt Delitzsch ein Rücktrittsrecht ein, das bis zum 31. Dezember 2019 ausgeübt werden kann. Seit 1999 waren unterschiedlichste Entwicklungs- und Nutzungsversuche der Stadt Delitzsch am Werbeliner See naturschutzbedingt gescheitert.
Nachdem jetzt zur Durchsetzung des Vogelschutzes die Ausweisung eines regulären Naturschutzgebietes mit umfassenden Verboten bevorsteht, das auch Flächen des Kaufgegenstandes einschließt, hat der Landkreis Nordsachsen (LRA) als Untere Naturschutzbehörde nunmehr zusätzlich einen nachträglichen Widerspruch erhoben. Mit diesem hat das LRA den Flächennutzungsplan der Stadt Delitzsch insoweit außer Kraft gesetzt, als dieser am Werbeliner See Wald- und Sonderbauflächen vorsieht.
Der nachträgliche Widerspruch des Landkreises kann nicht erfolgreich abgewiesen werden, weil ihm zugunsten des Naturschutzes aufgrund der bestehenden Plananpassungspflichten stattzugeben wäre. Im Ergebnis dessen können die ursprünglichen Entwicklungsziele der Stadt aufgrund der Nachbarschaft der angekauften Flächen zum Europäischen Vogelschutzgebiet weder wirtschaftlich sinnvoll noch überhaupt umgesetzt werden.
Die Voraussetzungen zum Rücktritt vom Kaufvertrag mit der LMBV sind damit gegeben. Der Delitzscher Stadtrat hat der Vorlage der Verwaltung in seiner Sitzung am 17. April 2019 zugestimmt.
NABU Sachsen fordert zeitnahe Unterschutzstellung des Naturparadieses am Werbeliner See
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