Das Amt für Statistik und Wahlen erinnert in Leipzig lebende EU-Ausländer daran, dass sie zur Europawahl auch in Deutschland abstimmen können. Dafür müssen sie jedoch einen formalen Antrag stellen. Dies ist noch bis zum 5. Mai unter www.bundeswahlleiter.de oder www.leipzig.de/wahlen möglich.
Derzeit haben etwa 16.200 Bürger des europäischen Auslands, die in Leipzig wohnen, diesen Antrag nicht gestellt. In Deutschland lebende EU-Ausländer können bei der Europawahl nur einmal wählen – entweder sie stimmen in ihrem Herkunftsstaat über die lokalen Kandidaten ab, oder hier in Deutschland über mögliche EU-Parlamentarier deutscher Parteien.
Nur wer bereits bei einer früheren Europawahl in Leipzig abgestimmt hat, erhält automatisch die Wahlbenachrichtigung für den 26. Mai 2019. „Auch wenn in Deutschland im Gegensatz zu anderen EU-Staaten keine Wahlpflicht besteht, sollten alle Berechtigten ihr Wahlrecht nutzen“, appelliert der amtierende Amtsleiter Peter Dütthorn an die EU-Bürger. Bei der ebenfalls am 26. Mai ablaufenden Kommunalwahl sind EU-Ausländer den deutschen Bürgern gleichgestellt und werden automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Diese und weitere Themen erläutert Peter Dütthorn am Dienstag, den 9. April ab 17.30 Uhr auch in einer Informationsveranstaltung „Kommunal- und Europawahl für EU-Bürger_innen in Leipzig“ des Europa-Haus Leipzig e. V., Markt 10 (Handwerkerpassage), 04109 Leipzig. Die Anmeldung zur Veranstaltung in deutscher Sprache ist noch bis zum 5. April per Mail an ehl@europa-haus-leipzig.de möglich.
Weitere Informationen zu den Wahlen des Jahres 2019 sind auch online unter www.leipzig.de/wahlen abrufbar.
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