Ab 1. Mai 2019 wird die Steuererklärung für diejenigen Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, leichter. Sie können erstmals für die Veranlagung 2018 eine vereinfachte „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ nutzen.
Die wesentliche Neuerung ist, dass Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, nicht mehr extra erklärt werden müssen. Das Finanzamt übernimmt diese Angaben bei der Veranlagung von Amts wegen. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Der Sächsische Staatsminister der Finanzen, Dr. Matthias Haß, macht sich für Vereinfachungen wie diese stark: “Wir müssen die bürokratischen Anforderungen im Sinne unserer Steuerpflichtigen unbedingt reduzieren. Das neue Formular ist ein guter erster Schritt. Darüber hinaus brauchen wir weitere Schritte, um eine Vereinfachung für alle Steuerpflichtigen zu erreichen.“
Der neu eingeführte Vordruck bietet auf zwei Seiten auch die Möglichkeit, typische persönliche Abzugsbeträge wie z.B. Haftpflichtversicherung, Spenden, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder sogenannte außergewöhnliche Belastungen geltend zu machen. Er ist neben Sachsen auch in den Ländern Brandenburg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern sowohl im Finanzamt vor Ort als auch im Internet erhältlich.
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