Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag fordert die Umsetzung des am 18.12.2018 auf Bundesebene verabschiedeten Gesetzes 'Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben', mit welchem als weitere Geschlechtsangabe die Option 'divers' neben männlich und weiblich eingeführt wurde.

Dazu erklärt die gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Katja Meier:

“Die Diskriminierung von Inter* Personen im Alltag muss schnellstmöglich beendet werden. Die Staatsregierung ist aufgefordert, einen wichtigen Schritt mit der Umsetzung des Bundesgesetzes auf Landesebene in die richtige Richtung zu gehen. Gleichstellungsministerin Petra Köpping (SPD) verweist in ihrer Stellungnahme lediglich auf bundesländerübergreifende Abstimmungsprozesse ohne konkrete Vorschläge oder einen Zeitplan zu benennen. Der Schutz vor Diskriminierung kann aber nicht warten!”

“Wir fordern mit unserem Antrag das eigentlich Selbstverständliche: Es muss in allen Formularen und Statistiken die Einführung der Option ‘divers’ neben ‘männlich’ und ‘weiblich’ durchgesetzt werden. Darüber hinaus braucht es Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Behörden sowie Hilfsangebote für die kommunale Ebene. Der Landesaktionsplan für sexuelle Vielfalt ist fortzuschreiben und durch konkrete Maßnahmen für mehr Akzeptanz von inter* Lebensweisen zu ergänzen. Darüber hinaus fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf der Bundesratsebene für eine umfassende Regelung zur Verwirklichung geschlechtlicher Selbstbestimmung und für die Abschaffung der Attestpflicht einzusetzen, da letztere weiterhin diskriminierend ist.”

“Zwar wurden bisher nur wenige Anträge auf eine Änderung des Geschlechtseintrages in divers gestellt. Das bedeutet allerdings nicht, in Sachsen gäbe es keine geschlechtliche Vielfalt. Es zeigt vielmehr, dass die Hürden für einen solchen Antrag durch die Attestpflicht noch zu hoch sind und dass aus Angst vor Diskriminierung Hemmungen bestehen, den Geschlechtseintrag zu ändern.”

Der Antrag wird am 9. Mai 2019 im Innenausschuss des Sächsischen Landtages behandelt.

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Weitere Informationen:

Der Bundesgesetzgeber hatte mit dem Gesetz die Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Urteil vom 10.10.2017 (Az. 1 BvR 2019/16) umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht sah eine Diskriminierung darin, dass Menschen, die sich weder dem männlich noch weiblichen Geschlecht zuordnen, keine andere Option beim Geburtenregistereintrag zur Verfügung stand. Geklagt hatte eine inter* Person aus Leipzig.

>> Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‘Männlich weiblich divers – geschlechtliche Selbstbestimmung für alle Menschen in Sachsen verwirklichen’ (Drs 6/17115):
https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Antraege/6_Drs_17115_0_1_1_.pdf

>> Stellungnahme der Staatsregierung zum Antrag:
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=17115&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=1&dok_id=undefined

>> Gesetz ‘Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben’ (BGBl Teil I Nr. 48, S. 2635):
http://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl118s2635.pdf

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