Die Osterzeit wird in vielen Regionen Sachsens traditionell mit einem Osterfeuer begangen. Jedoch können bereits leichter Funkenflug oder heiße Aschereste Waldbrände auslösen. Insbesondere die frühsommerlichen Temperaturen bringen eine erhöhte Waldbrandgefahr mit sich.

„Die aktuelle Wettersituation ist geprägt durch ein kräftiges Hochdruckgebiet über Skandinavien und Nordwestrussland. Dadurch wird trockene Festlandsluft nach Sachsen geführt“, erläutert Falk Böttcher vom Deutschen Wetterdienst. „In den nächsten Tagen erwärmt sich diese Luft im Tagesverlauf zum Teil auf über 20 Grad. Dazu gibt es nahezu uneingeschränkten Sonnenschein und böigen Ostwind. Das führt zu jahreszeitlich maximalen Verdunstungsmengen, sodass sowohl die Streuauflage des Waldbodens als auch der Boden selbst in den oberen Schichten weiter austrocknen.“

In der Folge steigt die Brandgefahr erheblich an. In den besonders brandgefährdeten Regionen im Norden Sachsens wird am Osterwochenende die Waldbrandgefahrenstufe 4 (hohe Waldbrandgefahr) erwartet. In einzelnen Regionen kann auch die höchste Stufe 5 (extreme Waldbrandgefahr) nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen Sachsen muss mindestens von einer Gefahrenstufe 3 (mittlere Waldbrandgefahr) ausgegangen werden.

Wie hoch die Zündbereitschaft auch bereits bei mittlerer Waldbrandgefahr ist, hat sich am vergangenen Montag (15. April 2019) gezeigt: In der Dresdner Heide sind mehrere Hektar Wald entflammt. Dabei werden Waldbrände vor allem durch fahrlässiges Verhalten verursacht. „Osterfeuer sollten nicht leichtfertig entfacht werden“, mahnt Landesforstpräsident Utz Hempfling.

„Unsere Wälder befinden sich gegenwärtig auch ohne Brände im Ausnahmezustand.“ Durch die massiven Waldschäden, die sich auch in diesem Jahr fortsetzen, liegt derzeit viel brennbares Material in Form von abgestorbenen Bäumen oder abgebrochenen Kronenteilen in den Wäldern. „Helfen Sie mit, unsere Wälder vor zusätzlichen Schäden zu schützen“, appelliert Hempfling an alle Waldbesucher und Betreiber von Osterfeuern.

Sachsenforst und der Deutsche Wetterdienst informieren tagaktuell zum Waldbrandrisiko in Sachsen im Internet unter www.sachsenforst.de oder mit der fast überall verfügbaren mobilen App „Waldbrandgefahr Sachsen“.

Hintergrund

In Sachsen ist der Umgang mit offenem Feuer im Wald und in dessen Nähe (bis in 100 Meter Entfernung) grundsätzlich ganzjährig verboten. Darunter fallen unter anderem das Rauchen und Grillen sowie das Zünden von Lagerfeuern und Himmelslaternen. Ausnahmen können durch die zuständigen Forstbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte genehmigt werden.

Für den Waldbrandschutz gilt grundsätzlich: Die Zufahrtswege zu Waldgebieten müssen für Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Neben offenem Feuer gehen auch Gefahren durch aufgeheizte Katalysatoren von abgestellten Fahrzeugen auf trockener Bodenvegetation aus. Wer einen Waldbrand entdeckt, ist verpflichtet, unverzüglich einen Notruf abzusetzen. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr kann eine weitere Ausbreitung von Waldbränden in den meisten Fällen effektiv verhindert werden.

Sachsenforst | http://www.sachsenforst.de

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