Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen verfolgt worden sind, können seit einem Monat auch Unterstützung beim Sächsischen Landtag beantragen. Der neue sächsische Härtefallfond ergänzt die bundesweit geltende Regelung des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes.
Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) beraten am Mittwoch, den 10. April 2019, wieder von 11.00 bis 14.00 Uhr kostenfrei über diese und weitere Rehabilitierungsmöglichkeiten sowie Wiedergutmachungsleistungen in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“. Um Voranmeldung wird gebeten.
Seit September 2017 können Betroffene durch eine Kooperation der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ mit dem Landesverband Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) regelmäßig in den Räumen der Gedenkstätte mit VOS-Mitarbeitern sprechen. Diese beraten zu den gesetzlichen Grundlagen, zur beruflichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung sowie zu Wiedergutmachungsleistungen, Opferrenten und -pensionen.
Formulare liegen vor Ort aus, so dass die Hilfesuchenden auch beim Ausfüllen der Anträge unterstützt oder ihnen mit Informationen zu anderen Angeboten von juristischer, psychologischer und sozialer Hilfe, Betreuung und Beratung weitergeholfen werden kann.
Für die Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ ist es wichtig, am authentischen Ort ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Verfolgte der sowjetischen Besatzungsmacht der SED oder der Stasi und gegebenenfalls auch für deren Angehörige anzubieten. Gleichermaßen werden auf diese Weise aber auch wichtige Zeitzeugnisse und persönliche Geschichten bekannt, die ggf. für die künftige Arbeit der Gedenkstätte von Bedeutung sein können.
Der neue Härtefallfond des Sächsischen Landtages
Am 6. März 2019 beschloss das Präsidium des Sächsischen Landtages die „Richtlinie des Sächsischen Landtages über einen Härtefallfonds zur Gewährung von Unterstützungsleistungen an in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR aus politischen Gründen verfolgte (RL Härtefallfonds SBZ/DDR). Antragsberechtigt sind alle Personen, die ihren Wohnsitz in Sachsen haben, in der SBZ oder DDR politisch verfolgt und nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen rehabilitiert wurden sowie in ihrer wirtschaftlichen Lage in besonderem Maße beeinträchtigt sind. Einmalig können bis zu 5.000 Euro an Opfer ausgezahlt werden. Anträge können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres gestellt werden.
Anmeldung für die nächsten Beratungstermine ab dem 10. April 2019 möglich
Konkrete Themen, über die Hilfesuchende Rat einholen können, sind beispielsweise die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die Wiedergutmachung von Gesundheitsschäden, von Vermögensschäden oder von beruflichen Benachteiligungen. Bei der beruflichen Rehabilitierung geht es insbesondere um die Wiedergutmachung von beruflichen Benachteiligungen aufgrund einer Freiheitsentziehung, einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme oder einer anderen politisch motivierten Maßnahme sowie um die Anerkennung als verfolgter Schüler.
Des Weiteren kann der VOS-Mitarbeiter Hinweise zu strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geben, unter anderem zum Antrag, zu Verfahren, zum Rechtsweg, oder hilfreiche Anschriften nennen. Hierbei geht es um die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verurteilungen durch DDR-Gerichte.
Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 10. April 2019, von 11.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen der Gedenkstätte statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Am Beratungstag melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.
Weitere Termine sind der 8. Mai 2019 und der 12. Juni 2019.
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