Die Agrarminister der Länder haben heute (12. April 2019) auf Initiative Sachsens bekräftigt, die nachhaltige und integrierte Unterstützung des ländlichen Raumes fortzuführen. Im Rahmen der Agrarministerkonferenz in Landau in der Pfalz (Rheinland-Pfalz) wiesen die Fachminister die kürzlich (4. März 2019) veröffentlichte These des Leibniz-Institutes für Wirtschaftsforschung Halle zurück, wonach für eine Annäherung der Wirtschaftskraft innerhalb Deutschlands vor allem die Städte gestärkt werden müssten.
„Der ländliche Raum ist unser ökologisches, soziales und in weiten Teilen auch ökonomisches Rückgrat. Die Landkreise sind Heimat für fast zwei Drittel aller Sachsen, 1,5 Millionen Menschen leben in Dörfern und ländlichen Kleinstädten mit unter 5 000 Einwohnern“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.
„Deswegen werden wir den Ansatz einer nachhaltigen und integrierten Unterstützung des ländlichen Raumes auch fortführen. Wir erwarten in diesem Zusammenhang die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) mit angemessenen regionalen Spielräumen und ausreichend finanziellen Mitteln für den gesamten ländlichen Raum. Die ländliche Entwicklung ist dabei untrennbarer Bestandteil dieses Bund-Länder-Förderinstrumentes.“
Auch vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Gesellschaft werden zudem immer mehr Arbeitsplätze vor allem im ländlichen Raum ortsunabhängig. „Gleichwertige Lebensverhältnisse sind weiterhin unser Ziel“, so Schmidt weiter. „Allerdings ist dieses Ziel nicht starr, sondern dynamisch. Es muss sich immer wieder neu am Bedarf der Menschen vor Ort und an den Möglichkeiten und Fähigkeiten unserer Gesellschaft ausrichten. Dabei kommt es uns darauf an, dass dieses Ziel im Sinne einer Chancengerechtigkeit angestrebt und bei allen politischen Entscheidungen ressortübergreifend verfolgt wird.“
Sowohl für den ländlichen Raum als auch für die landwirtschaftlichen Betriebe ist es wichtig zu wissen, wie es künftig mit der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) weiter geht. Die derzeitige EU-Förderperiode endet mit dem Jahr 2020. Zum mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2021-2027 sowie zur GAP nach 2020 liegen zwar Vorschläge der Europäischen Kommission vor, eine rechtzeitige Beschlussfassung für einen fließenden Übergang zwischen alter und neuer Förderperiode ist aber eher unwahrscheinlich.
„Die EU-Kommission muss darum schnellstens Übergangsregelungen vorlegen. Wirtschaft und Verwaltung brauchen sowohl inhaltlich als auch finanziell Klarheit, wie es nach 2020 weiter geht. Für mich ist hier wichtig, dass die aktuellen Maßnahmen mit neuem Geld fortgeführt werden können“, so Minister Schmidt. Die Agrarministerkonferenz unterstützte das Anliegen Sachsens. Ein nahtloser Wechsel zwischen den Förderperioden ist nötig, um Kontinuität insbesondere für bewährte Agrarumweltmaßnahmen und Planungssicherheit für die Landwirtschaftsbetriebe und Kommunen im ländlichen Raum zu schaffen.
Auch die Novellierung der Düngeverordnung wurde im Rahmen der Agrarministerkonferenz besprochen. Alle Bundesländer stimmten überein, dass Nitrateinträge eine große Belastung für das Grundwasser seien. Gleichzeitig waren sich die Agrarminister jedoch einig, dass nicht pauschale Festlegungen sondern möglichst standortangepasste Maßnahmen zur Reduzierung der Einträge entwickelt werden müssen, um Wettbewerbsnachteile für die deutschen Landwirte zu verhindern.
Außerdem unterstützten die Agrarminister der Länder ausdrücklich die Vorstöße der Bundesregierung für faire Wettbewerbsbedingungen im Zuckerrübenanbau in Europa. Der Zuckermarkt steht derzeit weltweit unter Druck. In diesem ohnehin schon schwierigen Umfeld müssen sich die deutschen Zuckerrübenerzeuger und -verarbeiter zusätzlich mit erheblichen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb des gemeinsamen europäischen Agrarmarktes auseinandersetzen.
So zahlen einige Mitgliedsstaaten ihren Zuckerrübenerzeugern produktbezogene Prämien oder erlauben ihnen mittels sogenannter Notfallzulassungen die Verwendung von in Europa sonst nicht zugelassenen Pflanzenschutzmitteln. Bund und Länder wenden sich gegen diesen unfairen Wettbewerb zu Lasten der einheimischen Erzeuger. Die Agrarminister haben den Bund gebeten, diese Anliegen weiter mit Nachdruck zu verfolgen.
Die Vergärung von Gülle in Biogasanlagen leistet – durch verringerte Methan-Emissionen und Einsparung fossiler Energieträger – einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasemissionen. Die Agrarminister fordern deshalb in einem weiteren Beschluss den Bund auf, Anreize für eine verstärkte Güllevergärung zu setzen. Dies soll den moderaten Zubau neuer Biogasanlagen zur Güllevergärung und einen Weiterbetrieb von bestehenden Anlagen sichern, die ab dem Jahr 2020 aus der EEG-Förderung fallen und damit von Stilllegung bedroht sind.
In Sachsen wird zwar der überwiegende Anteil der anfallenden Gülle aus bestehenden großen Tierhaltungsanlagen mit mehr als 500 Milchkühen bereits heute in Biogasanlagen vergoren, aber dennoch gibt es ungenutzte Potenziale. Von den 296 Biogasanlagen in Sachsen werden 255 von Landwirtschaftsunternehmen bewirtschaftet, davon 250 auf Güllebasis. „Die energetische Nutzung der Gülle ist praktizierter Klimaschutz. Der Bund ist gefordert, dafür geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen“, so der Minister abschließend.
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