In den sächsischen Finanzämtern wurden im Jahr 2018 über 150.000 Einsprüche abschließend bearbeitet. 20 Prozent davon haben die Steuerpflichtigen wieder zurückgenommen. Antragsgemäß geändert werden konnten 63 Prozent der Fälle.
Die Änderungen beruhten häufig darauf, dass erstmals im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben, Kosten geltend gemacht oder Belege eingereicht wurden. In den übrigen 17 Prozent der Fälle konnte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, sodass die Finanzämter Einspruchs- oder Teileinspruchsentscheidungen fertigten. Etwa gegen jede Dreizehnte davon klagten die Steuerpflichtigen im Jahr 2018 vor dem Sächsischen Finanzgericht in Leipzig.
Das Einreichen von Einsprüchen ist u.a. online über „Mein ELSTER“ möglich. Das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung bietet einen sicheren und papierlosen Zugang zum Finanzamt. Die Steuererklärung kann elektronisch erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden. Zusätzlich können auch Anträge, Einsprüche oder sonstige Nachrichten papierlos über „Mein ELSTER“ versendet werden. Eine Registrierung ist unter www.elster.de möglich.
Darüber hinaus werden Fragen, insbesondere zu allgemeinen steuerlichen Themen, durch das Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Dieses ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 (Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz) erreichbar.
Info-Telefon | https://www.steuern.sachsen.de/
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