Das EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch wird auch im Schuljahr 2019/2020 fortgesetzt. Kinderkrippen und Kindergärten sowie Grund- und Förderschulen in Sachsen können sich ab 15. April 2019, 6:00 Uhr für die Teilnahme am EU-Schulprogramm 2019/2020 bewerben. Einrichtungen, die derzeit am EU-Schulprogramm teilnehmen, müssen sich erneut bewerben.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine Online-Bewerbung der Einrichtungen unter www.schulobst-milch.sachsen.de. Berücksichtigt werden die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs. Die teilnehmenden Einrichtungen werden im Internet veröffentlicht. Die Versorgung mit den kostenlosen Produkten erfolgt durch in Sachsen zugelassene Lieferanten.
Zielgruppen der Programmteile “Obst/Gemüse” und “Milch” sind Kinder in Grund- und Förderschulen. Der Programmteil “Milch” steht auch Kinderkrippen und Kindergärten offen. Pro Woche können zwei Portionen frisches Obst und Gemüse bzw. Trinkmilch, lactosefreie Milch angeboten werden. Die Produkte dürfen keine Zusätze von Zucker oder anderen Süßungsmitteln, Salz, Kakao, Fett oder Geschmacksverstärkern enthalten, müssen frisch, genussreif sowie unbeschädigt sein und alle erforderlichen Vermarktungsnormen und Hygieneanforderungen einhalten.
Neben der kostenlosen Verteilung müssen die teilnehmenden Einrichtungen begleitende pädagogische Maßnahmen durchführen, die das Ernährungswissen und die Kompetenzen der Kinder beim Umgang mit Lebensmitteln fördern sollen. Basis dafür sind der Sächsische Bildungsplan für Kindertageseinrichtungen bzw. die schulartbezogenen Lehrpläne.
Durch die Veröffentlichung der teilnehmenden Einrichtungen und der zugelassenen Lieferanten können diese miteinander in Kontakt treten und Liefermodalitäten vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Lieferanten und dem für die Umsetzung zuständigen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie. Sachsen erhält für das Schuljahr 2019/2020 etwa 1,7 Mio. Euro. Die ergänzende Finanzierung in Höhe der Mehrwertsteuer erfolgt aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes.
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