Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit übt scharfe Kritik am Referentenentwurf zum „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ des Bundesgesundheitsministeriums. Der Entwurf sieht unter anderem vor, den Verwaltungsrat des Spitzenverbands gesetzlicher Krankenkassen nicht wie bisher mit Ehrenamtlichen aus der Selbstverwaltung der Kassen zu besetzen. Stattdessen soll er künftig aus hauptamtlichen Kassenvorständen bestehen.

Das oberste Gremium der DAK-Gesundheit weist diesen Eingriff in die unabhängige Selbstverwaltung entschieden zurück. Andere Elemente des Gesetzentwurfs sind aus Sicht der Kasse hingegen überfällig. Auf seiner Sitzung am 28 März 2019 hat der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit einstimmig eine entsprechende Resolution beschlossen.

Dieser Vorstoß ist der zweite Eingriff von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf die Selbstverwaltung. Zuletzt hatte er vorgeschlagen, dass Entscheidungen über neue Kassenleistungen nicht mehr nur im gemeinsamen Bundesausschuss, dem wichtigsten Organ der Selbstverwaltung, sondern im Zweifel im Bundesministerium gefällt werden sollen.

„Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung benötigt Reformen. Sie muss aber gestärkt und nicht eingeschränkt werden. So ist es auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen“, sagt Dieter Schröder, Vorsitzender des Verwaltungsrats der DAK-Gesundheit. Sein Stellvertreter Horst Zöller ergänzt: „Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Kassen steht für eigenverantwortliche Entscheidungen zugunsten der Versicherten – unabhängig von politischen Konstellationen. Eine Entmachtung der Selbstverwaltung durch das Bundesgesundheitsministerium ist der falsche Weg.“

Andere zentrale Elemente des „Faire-Kassenwahl-Gesetzes“ hingegen sind im Sinne der DAK-Gesundheit. Dazu gehören die vorgesehene Reform der Wettbewerbsordnung und die geplante bundesweite Öffnung gesetzlicher Kassen, die damit unter eine einheitliche Aufsicht gestellt würden. „Diese Vorschläge sind mutig und zukunftsorientiert“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm.

Der Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit begrüßt die zur Reform des Risiko-Struktur-Ausgleichs vorgesehene Regionalkomponente und den geplanten Risiko-Pool. „Diese Reformen fordern wir schon lange“, sagt Dieter Schröder. „Es ist gut, dass unsere Vorschläge jetzt vom Bundesgesundheitsministerium aufgegriffen werden.“

Informationen zur Arbeit des Verwaltungsrats und seinen Beschlüssen gibt es im Internet: www.dak.de/Verwaltungsrat

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