Im Zuge der seit August 2018 gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Dresden eingeleiteten staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Haftbefehls im vergangenen August wird vier weiteren Justizvollzugsbeamten mit sofortiger Wirkung die Führung der Dienstgeschäfte verboten. Insgesamt sind dann sechs Justizvollzugsbedienstete in diesem Kontext vom Dienst suspendiert. Über weitere Maßnahmen wird im Verlauf bzw. nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen und disziplinarrechtlichen Ermittlungen entschieden werden.

Über diese Maßnahmen wurde heute der Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags informiert.

Im Zuge der laufenden disziplinarrechtlichen und staatsanwaltschaftlichen   Ermittlungen hat sich der Verdacht darauf ergeben, dass diese Bediensteten, die ihren Dienst zur damaligen Zeit in der JVA Dresden verrichtet haben, gegenüber ausländischen Gefangenen in ungerechtfertigter Weise handgreiflich geworden sein könnten. Die getroffenen disziplinarischen Entscheidungen beruhen auf diesem aufzuklärenden Anfangsverdacht. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen führt die Staatsanwaltschaft Dresden. Parallel dazu werden die entsprechenden Disziplinarverfahren weitergeführt.

 

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