Staatssekretär Dr. Frank Pfeil hat heute (8. März 2019) einen Fördermittelbescheid in Höhe von 967 000 Euro an die Bürgermeisterin der Gemeinde Großpösna, Dr. Gabriela Lantzsch, übergeben. Die Mittel stammen aus dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft. Mit den Fördermitteln soll der barrierefreie Umbau und die Erweiterung des Bürger- und Vereinshauses im Rittergut Großpösna realisiert werden.

„Die Attraktivität eines Ortes lebt von einem vitalen Dorfkern – sowohl optisch als auch gesellschaftlich. Hier in Großpösna werden mit den Mitteln aus unserem Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ zusätzliche Impulse für die Innenentwicklung und Dorfgemeinschaft gegeben“, sagte Staatssekretär Dr. Pfeil. „Damit werden öffentliche Einrichtungen, Dienstleistungszentren, Freizeitangebote, die medizinische Versorgung sowie Angebote der Bildung und Betreuung in Dörfern und kleinen Städten im ländlichen Raum unterstützt.“

An der Südseite des Gebäudes wird ein dreigeschossiger Anbau mit einem Aufzug errichtet. Hier entstehen Räumlichkeiten für Gebäudetechnik und Lagerräume für Sportgeräte und Mobiliar. Im Obergeschoss soll eine direkte Verbindung zur Mehrzweckhalle geschaffen werden. Der barrierefreie Anbau erhöht die Zugänglichkeit zu allen Räumen für alle Generationen. Das Dach erhält zudem eine Lichtkuppel.

Auf diese Weise werden das Gebäudeensemble des ehemaligen Rittergutes und damit das Ortszentrum erheblich aufgewertet. Im bestehenden Gebäude werden auch die Sozialräume saniert und die Heizzentrale erneuert. Im Bürger- und Vereinshaus befinden sich neben einer Mehrzweckhalle, einer Gymnastikhalle und einem Spiegelsaal auch eine Bürgerstube sowie eine Gaststätte. Die Mehrzweckhalle wird für öffentliche Veranstaltungen genutzt. Alle Räume werden intensiv von den Großpösnaer Vereinen und für öffentliche Veranstaltungen genutzt.

„Die Vorhaben im Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ stimmen mit den Entwicklungsstrategien der LEADER-Gebiete überein und ergänzen das LEADER-Programm. Die beiden Programme sind Teil der Strategie der Sächsischen Staatsregierung für den ländlichen Raum „Vielfalt Leben – Zukunft sichern“, die wir im August 2018 einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt haben“, so Staatssekretär Dr. Pfeil.

Die Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Hintergrund:

Durch strukturelle Veränderungen besteht für Gemeinden im ländlichen Raum des Freistaates Sachsen verstärkt Bedarf zur Entwicklung ihrer Zentren und zum Erhalt von Versorgungsstrukturen. Mit dem vierten Aufruf „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ vom 18. Dezember 2018 können Projekte von Gemeinden im ländlichen Raum zur Innenentwicklung und barrierefreien Gestaltung gefördert werden.

Fördergegenstände für Kommunen sind öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bestehenden Gebäuden, Schulen und Kitas, Platz- und Freiflächengestaltungen, Beseitigung ruinöser Bausubstanz sowie die Entsiegelung brach gefallener Flächen. Neu wurden für Kommunen als zusätzliche Fördergegenstände Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen und die Verbesserung bestehender Freibäder aufgenommen.

Außerdem bestehen nun auch für Unternehmen und private Antragsteller neue Fördermöglichkeiten für medizinische Einrichtungen einschließlich digitaler Rezeptsammelstellen, für den Einzelhandel und für Betriebsübernahmen im Bereich der Gastronomie, des Einzelhandels sowie von Bäckereien und Fleischereien.

Mit dem Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ wurden seit dem Jahr 2016 insgesamt 131 Vorhaben mit einer Unterstützung von insgesamt 51 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs und mit Blick auf die positive Resonanz bei den Gemeinden wird das Programm auch im Jahr 2019 fortgesetzt, Fördermittel in Höhe von 25 Millionen Euro stehen für die Bewilligung von Vorhaben zur Verfügung.

Die Zuwendung für bauliche Maßnahmen beträgt mindestens 75 000 Euro und höchstens 2,5 Millionen Euro. Der Fördersatz liegt unter Beachtung des Beihilferechts bei maximal 75 Prozent. Bewerben können sich Projektträger aus den LEADER-Gebieten. Die Anträge können bei den Bewilligungsbehörden der Landkreise eingereicht werden.

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