In der gestrigen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses haben Grüne und Linke zum wiederholten Male die Unternehmensbeteiligungen des Freistaats thematisiert. Sie haben einen Antrag vorgelegt, der eine Weiterentwicklung des Beteiligungsberichts des Freistaats forderte.
Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag erklärt dazu:
“In sächsischen Unternehmensbeteiligungen steckt viel Geld. Allein das Finanzvermögen der Beteiligungen beläuft sich auf über 7,0 Milliarden Euro. Es ist unser Aufgabe als gewählte Abgeordnete, genau hinzuschauen, was mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und -zahler passiert. Dazu geeignet ist ein Beteiligungsbericht. Jede Kommune muss so einen Beteiligungsbericht jährlich vorlegen. Sachsen selbst war da viele Jahre kein gutes Vorbild. Der Freistaat hatte nämlich von 2010 bis Dezember 2017 keinen Beteiligungsbericht. Dank des Drucks aus der Opposition legt die Staatsregierung nun seit zwei Jahren wieder einen Bericht über ihre unternehmerischen Aktivitäten vor. Aber: er besitzt noch lange nicht die Aussagekraft, die nötig ist.”
Verena Meiwald, Sprecherin für Haushalts- und Finanzpolitik der Fraktion Linke, erklärt:
“In der Debatte hat sich gezeigt, dass die Koalition weder verstanden hat, worum es geht, noch konsistent in der eigenen Argumentation ist. Getrieben von der Angst, die Beteiligungen des Freistaates an privaten Unternehmen transparent zu thematisieren, wurde der gemeinsame Antrag von Linken und Grnen abgelehnt, zukünftig die Beteiligungsberichte als ordentliche Drucksache an den Landtag und damit den zuständigen Ausschuss zu übersenden.”
Franziska Schubert, finanzpolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:
“In der Debatte im Ausschuss zeigte sich der Finanzminister erfreulich offen, was die Weiterentwicklung des Beteiligungsberichts angeht. Wir haben vorgeschlagen, den Bericht an der Sächsischen Haushaltsordnung (Paragraf 65) zu orientieren. Da ist klar geregelt, unter welchen Umständen sich der Freistaat unternehmerisch beteiligen kann. Im Kern steht immer die Frage, was das Landesinteresse des Freistaats ist – und welche Entwicklungsperspektiven gesehen werden. Das kommt im Beteiligungsbericht noch nicht klar heraus – wäre aber notwendig, um finanzielle Risiken erkennen zu können. Die Abgeordneten der Koalition konnten keine fachliche Begründung für ihre Ablehnung liefern – hier ging es ausschließlich um’s Prinzip. Das ist verantwortungslos.”
Verena Meiwald, Sprecherin für Haushalts- und Finanzpolitik der Fraktion Linke:
“Was in anderen Bundesländern geübte Praxis ist und was die Gemeindeordnung jeder Kommune vorschreibt, nämlich, was mit sächsischem Steuergeld in Wirtschaftsunternehmen, an denen – in diesem Fall – der Freistaat Sachsen beteiligt ist, passiert, sollte vor allem transparent und nachvollziehbar sein. Wenn die Koalition der Meinung ist, dass sie weiterhin im Stile von Teile und Herrsche mit Bürgerinteressen und Oppositionsrechten umgeht, müssen eben wir weiterhin über solche Anträge für Transparenz sorgen.”
Hintergründe:
Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die auch unternehmerisch tätig sind – sie berichten regelmäßig über ihre Aktivitäten, ohne explizite Aufforderung.
Beispiele:
Schleswig-Holstein (http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01214.pdf), Hamburg (mit Drs. 21/2280), Bremen (Befassung im Senat und der Bericht umfasst auch Eigenbetriebe, Stiftungen und Anstalten des öffentlich Rechts), Bayern
Im November 2017 hat das Bundesverfassungsgericht zugunsten des Informationsrechtes von Abgeordneten und Parlament geurteilt: Sie hat am Beispiel der Bundesbeteiligung an der Deutschen Bahn AG geurteilt, dass die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht nicht genügend nachgekommen ist und damit die Rechte der Antragsteller und des Bundestages verletzt hat. https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-094.html;jsessionid=296D8DA3984B4D916D3C43975A9AEE84.1_cid393
Beispiel für eine Beteiligung, zu der die Ausführungen im Beteiligungsbericht nicht selbsterklärend sind:
LISt Gesellschaft für Verkehrswesen und ingenieurtechnische Dienstleistungen mbH
Der Rechnungshof hat der LISt GmbH im aktuellen Jahresbericht ein Kapitel gewidmet. Die LISt GmbH ist ein privates Unternehmen, an dem sich der Freistaat zu 100 % beteiligt und damit alleiniger Gesellschafter ist. Die LISt GmbH erhält vor allem Aufträge vom Freistaat und die Vergütung erfolgt aus dem Staatshaushalt.
Seit 2015 verzeichnet die LISt GmbH steigende Umsätze, die nahezu ausschließlich durch den Freistaat als Auftraggeber verursacht und bezahlt wurden. Mit dem erhöhten Aufgabenvolumen hat die LISt GmbH kontinuierlich die Zahl der Beschäftigten erhöht (in den letzten 10 Jahren verdoppelt von 89 auf 180, weiterer Anstieg geplant).
Im Jahresbericht Rechnungshof findet sich folgender Satz: „Der Freistaat bediene sich der LISt, um Belastungsspitzen aufzufangen und die Gesellschaft in Stoßzeiten als Puffer (z. B. bei Hochwasser, Planung und Bau von Radwegen, Erhaltung von Ingenieurbauwerken) einzusetzen. Die Handlungsfähigkeit der Verwaltung, übertragene Aufgaben wahrzunehmen, Planungsvorlauf für Projekte des Landesverkehrswegeplanes und des Bundesverkehrswegeplanes zu schaffen und übertragene Mittelvolumina umzusetzen, sei ohne die LISt stark eingeschränkt.“
Im Beteiligungsbericht findet sich keine Erklärung zu Entwicklungsperspektiven, Landesinteresse oder ähnlichem.
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