Auf die Anfrage von Juliane Nagel „Rechtsfolgen von Fantasiepapieren hinsichtlich der Übernahme des Elternbeitrags für Kindertageseinrichtungen durch Jugendämter“ (Drucksache 6/16608) räumt die Staatsregierung ein: Geflüchtete, die statt einer Duldung ein „Fantasiepapier“ haben, erleiden erhebliche Einschnitte in die soziale Grundversorgung.

Hintergrund ist ein Fall in Leipzig. Das Jugendamt erstattete den Elternbeitrag für die Kita-Betreuung nicht, weil die Mutter nur eine „Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument“ besitzt. Inzwischen wurde der Aufhebungsvertrag mit der Kindertagespflegeperson rückgängig gemacht, der Elternbeitrag soll nach Prüfung rückerstattet werden.

Aus Dresden ist ein ähnlicher Fall bekannt: Eine Familie konnte kein Konto eröffnen, weil sie nur ein „Fantasiepapier“ vorlegen konnte. So kam ein Kinderbetreuungsvertrag mit einem freien Träger nicht zustande. Juliane Nagel, Sprecherin der Linksfraktion für Migrations- und Flüchtlingspolitik, erklärt:

„Seit 2017 geben Ausländerbehörden immer wieder Ersatzdokumente anstelle von Duldungen aus. Nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes ist dem Ausländer eine Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung auszustellen. Der Wortlaut der Vorschrift ist eindeutig: Duldungsbescheinigungen sind auch ohne Antrag und ohne Ermessensspielraum zu erteilen. Dass Duldungen auch ausgestellt werden müssen, wenn die Abschiebung nicht ohne Verzögerung durchgesetzt werden kann, hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil 2003 festgestellt.

Die aus unserer Sicht rechtswidrige Praxis, Fantasiepapiere auszustellen, wurde mittlerweile durch einen Erlass des Innenministeriums (Erlass des SMI zur Ausstellung einer Bescheinigung über den vorübergehenden Aufenthalt ohne amtliches Aufenthaltsdokument vom 20. April 2018) zementiert. Dass sie für die Betroffenen handfeste Konsequenzen hat, zeigen Fälle von Kindern in Dresden und Leipzig.

Solange Geflüchtete statt einer Duldung nur ein Fantasiepapier haben und die Duldungsgründe geprüft werden, werden „keine Leistungen nach SGB VIII gewährt“. Es gibt also keine Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz werden in verschiedenen Fallkonstellationen ebenfalls nicht gewährt. Das beraubt die Betroffenen ihrer Existenzgrundlage. Kinder und Jugendliche leiden darunter besonders.

Der Freistaat lässt die Kommunen mit der Normierung eines rechtswidrigen Zustandes in Form eines Erlasses allein. Auf meine Frage, ob die unteren Ausländerbehörden zur Handhabung der Fantasiepapiere und zu den Rechtsfolgen geschult wurden, heißt es lapidar, dass dies nicht die Aufgabe der Staatsregierung sei. Fantasiepapiere sind ein Baustein der gesellschaftlichen Ausgrenzung. Der Erlass muss zurückgenommen, Duldungen müssen ausgestellt werden. Eine entsprechende Initiative unserer Fraktion (Drucksache 6/11485) lehnten CDU und SPD ab.

Die neue Leipziger Zeitung Nr. 64: Kopf hoch oder „Stell dir vor, die Zukunft ist jetzt“

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