Gestern (28.3.19) wurde unter Mitwirkung von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) der 'Umsiedlungsvertrag' für Mühlrose zwischen dem Braunkohlekonzern LEAG und den Gemeinden Trebendorf und Schleife unterschrieben.

Dazu erklärt Dr. Gerd Lippold, energiepolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag:

“Der große Rummel, mit dem die Staatsregierung einen Mühlrose-Umsiedlungsvertrag zwischen der LEAG und der Gemeinde Trebendorf begleitet, ist absurd. Er wird inszeniert, um zu übertönen, dass das gesamte Vorhaben in der Luft hängt. Es fehlt jede Genehmigung in Form eines Rahmenbetriebsplans für den Braunkohleabbau im Teilfeld Mühlrose. Ja mehr noch, es fehlt sogar der rechtliche Rahmen dafür, eine solche Genehmigung überhaupt zu beantragen.”

“Seite an Seite gehen Braunkohleunternehmen und CDU/SPD-Staatsregierung deshalb nach einer seit Jahrzehnten bei Tagebauprojekten üblichen Überrumpelungsstrategie vor: Man erweckt öffentlich den Eindruck, alles sei längst vereinbart und genehmigt, um damit Widerstand im Ansatz zu demobilisieren. Und man versucht, die Menschen zum Gehen zu bewegen, denn sie sind im Rechtsstaat das größte Hindernis für die Bagger. Wo kein Kläger mehr, da auch kein Richter, der am Ende einen Strich durch die Rechnung machen könnte – so das Kalkül.”
“Das ist eine überaus perfide und verwerfliche Strategie. So geht man nicht mit Menschen um, Herr Ministerpräsident!”

“Es ist gut, wenn nun eine vertragliche Basis existiert, um den Menschen, die als langjährig Tagebaugeschädigte auf gepackten Koffern sitzen, endlich eine Entschädigung zu zahlen, die ihnen einen Neustart ermöglicht. Doch das hat keinerlei Bindungskraft für jene, die weiterhin dort bleiben wollen, wo schon ihre Vorfahren gelebt haben. Kein Vertrag zwischen der LEAG und der Gemeinde kann die individuellen, verfassungsmäßigen Rechte jeder einzelnen Bewohnerin, jedes einzelnen Bewohners aushebeln.”

“Den Menschen in Mühlrose, die ihre Heimat vor der Vernichtung bewahren wollen, gilt es angesichts der lautstarken Überrumpelungsversuche durch Staatsregierung und LEAG klar und deutlich zu sagen: Die LEAG hat keinerlei Recht, Sie aus Ihren Häusern und von Ihren Höfen in Mühlrose zu vertreiben! Sie können Ihre Höfe und Ihr Dorf auch für die nächsten Jahrhunderte sichern, wenn Sie das wollen und entschlossen verfolgen. Mühlrose muss im Zeitalter des Kohleausstiegs nicht mehr weichen und Mühlrose wird nicht mehr weichen.”

“Ich fordere den Ministerpräsidenten Kretschmer auf: Unterlassen Sie es, weiter Nebelkerzen zu zünden und Unternehmensinteressen mit Desinformationskampagnen zu unterstützen! Kümmern Sie sich darum, dass die umsiedlungswilligen Tagebaugeschädigten endlich ihre seit Jahren versprochenen Entschädigungen erhalten und ziehen können. Und kümmern Sie sich gleichzeitig darum, dass das Dorf für die Bleibewilligen und für künftige Generationen ein lebenswerter Ort bleibt! Sie sind der Ministerpräsident aller Menschen in Sachsen und nicht Unternehmenslobbyist für Finanzinvestoren.”

“Meine besonders eindringliche Mahnung geht an den für bergrechtliche Genehmigungsverfahren zuständigen Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD): nach all den Risiken, die Sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern durch Ihr Paktieren mit der Braunkohlewirtschaft in dieser Wahlperiode bereits aufgebürdet haben, ist es jetzt gegenüber einer in Klimaschutzfragen hellwachen Öffentlichkeit endlich an der Zeit, Rückgrat zu zeigen und eine klare Sprache zu sprechen.”

“Denken Sie an die Zeit nach der Landtagswahl und an die Konsequenzen heutigen Tuns. Jeder Versuch, noch ‘Fünf nach Zwölf’ der LEAG bei der Erlangung von Rechtspositionen unter die Arme zu greifen, die sie sich später mit einem Griff in öffentliche Kassen wieder abkaufen lassen kann, ist durchsichtig und fällt am Ende denen politisch auf die Füße, die ihn heute noch unternehmen. Denn so viel ist heute schon klar: der Abbau der Braunkohle im Teilfeld Mühlrose ist nicht mehr notwendig und darf nicht mehr erfolgen.”

“Das Teilfeld Mühlrose ist Bestandteil eines aktuellen Revierkonzepts der LEAG, das die Kohleverstromung noch bis mindestens Ende des Jahres 2042 vorsieht. Dort will die LEAG zusätzlich zum Abbaugebiet 1 des Tagebaus Nochten noch weitere 518 Hektar (über 700 Fußballfelder) Landschaft überbaggern und dabei weitere 145 Mio. Tonnen Braunkohle fördern. Der Kompromiss der Kohlekommission sieht jedoch vor, dass die Braunkohleverstromung in Deutschland bis spätestens Ende 2038 vollständig beendet sein wird. Das eigene Revierkonzept der LEAG ist damit übrigens genauso Makulatur wie etwa die ‘Vorsorgevereinbarung’ des sächsischen Oberbergamtes, die sich noch am Abbauhorizont 2042 orientiert. Dasselbe gilt für Raumordnungsverfahren, die Abbaubetrieb bis jenseits 2038 vorsehen.”

“Ich empfinde es als besonders dreist, ohne jegliche Genehmigungsgrundlage dem Dorf schon mal die Nummer 138 im ‘Archiv verschwundener Orte’ zuzuweisen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die LEAG die Nummer 2 auf der Liste der Lausitzer Braunkohleunternehmen bekommen wird, die nach der Wende die Flinte ins Korn geschmissen haben, ist heute wesentlich größer.”

Hintergrund:
Ein Umsiedlungsvertrag regelt die Entschädigung derer, die zum Gehen entschlossen sind, nachdem sie die jahrelangen Auswirkungen des nahen Tagebaus satt haben und auf gepackten Koffern sitzen. Er mag auch den Umgang mit öffentlichem Eigentum regeln.

Er hat jedoch keinerlei Wirkung, die die individuellen, verfassungsmäßigen Grundrechte jedes bleibewilligen Grundstückseigentümers in Mühlrose beschneiden könnte. Solange es keinen genehmigten, neuen Braunkohleplan für den Tagebau Nochten gibt, solange kann  es noch nicht einmal einen Antrag auf Genehmigung eines neuen Rahmenbetriebsplanes geben.

Selbst wenn es einen neuen Braunkohleplan geben würde, so stünde der Genehmigungsantrag für den neuen Rahmenbetriebsplan vor einem sehr ungewissen Schicksal. Nur dann, wenn vor allen gerichtlichen Instanzen klar bewiesen würde, dass ein ganz überwiegendes Gemeinwohlinteresse daran besteht, im Zeitalter des Kohleausstieges noch ausgerechnet unter den Häusern von Mühlrose Braunkohle abzubaggern, könnte er überhaupt Rechtskraft entfalten. Das jedoch ist nach dem beschlossenen Kohleausstieg kaum noch vorstellbar.

Wenn es durch sinnvolle Abschaltreihenfolge der Braunkohlenkraftwerke und Anpassung des Revierkonzeptes möglich ist, auf das Abbaufeld Mühlrose zu verzichten, dann wird sich dessen Abbaggerung gegen die Interessen von bleibewilligen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des Natur- und Umweltschutzes nicht mehr vor Gericht durchsetzen lassen.

Mühlrose: Die LEAG hat keine Abbaugenehmigung

Mühlrose: Die LEAG hat keine Abbaugenehmigung

 

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