Zu den auf der ersten Sitzung der neu gegründeten Kultur-Ministerkonferenz vereinbarten Eckpunkten zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialem Kontext erklärt Kunstministerin Dr. Eva-Maria Stange: „Ich bin mir sicher, auf Basis dieser gemeinsamen Eckpunkte finden wir zusammen mit den Herkunftsländern und -gesellschaften der infrage kommenden Sammlungsstücke aus kolonialen Kontexten die beste Lösung und kommen unserer geschichtlichen Verantwortung gegenüber den ehemaligen Kolonien nach.“
„Bund, Länder und Kommunen arbeiten damit ein dunkles Kapitel deutscher Politik auf. Dabei muss das Vorgehen der Museumsfachleute und der Kulturpolitik dringend von einer gesamtgesellschaftlichen Debatte und Bewertung der Rolle Deutschlands als einstiger Kolonialmacht begleitet werden.“
Die Ministerin ergänzt: „Auf Grundlage einer guten Provenienzforschung werden wir Transparenz über die Herkunftsgeschichte des Sammlungsguts herstellen. Besonders wichtig ist die Kenntnis über die Herkunft und die Umstände, wie das Sammlungsgut in die Museen bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen gelangt ist. Wir werden dies transparent dokumentieren und eine Rückgabe gewissenhaft vorbereiten. Dabei geht es nicht um Schnelligkeit, sondern um Gewissenhaftigkeit und einen partnerschaftlichen Dialog mit den Herkunftsstaaten und -gesellschaften. Es wäre verheerend, wenn neues Unrecht angerichtet würde.“
Sachsens Völkerkundemuseen und wissenschaftliche Einrichtungen hätten Sammlungsgegenstände in ihren Beständen, von denen angenommen werden könne, dass sie aus ihren Ursprungsländern durch einstige europäische Kolonialmächte unrechtmäßig angeeignet wurden. Insofern hätte der Freistaat ein großes Interesse, diese Thematik zu klären und gesamtgesellschaftlich darüber zu sprechen.
„Wir benötigen ein anderes Bewusstsein über koloniales Unrecht. Es ist nicht allein Angelegenheit der Kultureinrichtungen oder -politik, sich dem Thema anzunehmen”, betont die Ministerin. Mit dem Rechercheprogramm Daphne hat Sachsen bereits ein gutes Instrumentarium, um die Herkunftsgeschichte zu erforschen. Das SMWK unterstützt dieses Programm seit 2008 mit jährlich 1,5 Millionen Euro (insgesamt 40 Millionen Euro).
Die Kultur-Ministerkonferenz verabschiedete heute auf ihrer ersten Sitzung „Erste Eckpunkte zum Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“, der sich die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, die Staatsministerin im Auswärtigen Amt für internationale Kulturpolitik sowie die kommunalen Spitzenverbände anschlossen. Darin ist u.a. vereinbart worden, partnerschaftlich mit den Herkunftsstaaten und Herkunftsgesellschaften in einen Dialog zu treten und dabei die generelle Bereitschaft zur Rückgabe von Kunstgegenständen aus kolonialem Unrechtskontext einzunehmen.
Die Unterzeichner vereinbaren weiter, Rückführungen von menschlichen Überresten zügig umzusetzen. Dies solle mit der erforderlichen Dringlichkeit und Sensibilität erfolgen. Als Handlungsfelder und Ziele vereinbarten die Länderkulturminister, kommunalen Vertreter, die Beauftragte für Kultur und Medien der Bundesregierung und die Staatsministerin im Auswärtigen Amt bestmögliche Dokumentation und Transparenz, gewissenhafte Provenienzforschung, die Präsentation und Vermittlung der Rechercheergebnisse und letztlich die Rückführung des Sammlungsgutes.
Einbezogen seien ausdrücklich Wissenschaft und Forschung, um den Prozess wissenschaftlich zu begleiten. All dies solle in engem Kulturaustausch mit allen betroffenen Staaten und durch enge internationale Kooperationen geschehen. Bund und Länder werden zur Unterstützung im weiteren Verlauf eine Anlaufstelle schaffen, damit den Herkunftsländern und -gesellschaften nicht zugemutet werden muss, sich mit sämtlichen Museen und anderen Einrichtungen in Verbindung setzen zu müssen. Es ist beabsichtigt auf der Grundlage dieser ersten Eckpunkte im Verlaufe des Jahres eine abschließende Erklärung zwischen Bund, Ländern und kommunalen Vertretern zu erarbeiten.
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