„Sachsen verbessert die Förderung des Schulhausbaus. Wir erhöhen den Fördersatz von 40 auf bis zu 60 Prozent und vereinfachen das Verfahren“, teilte Kultusminister Christian Piwarz mit. Die dafür geänderte Förderrichtlinie des Sächsischen Kultusministeriums „SchulInfra“ wurde heute (27. März) durch den Minister unterzeichnet und wird voraussichtlich Anfang Mai im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht.
Neben dem erhöhten Fördersatz wird das Antragsverfahren verschlankt. In Zukunft wird auf die Vorlage der gemeindewirtschaftlichen Stellungnahme und die baufachliche Prüfung der Antragsunterlagen verzichtet. Die neuen Regelungen sollen für alle Bauvorhaben gelten, für die ab dem 1. Januar 2019 erstmals eine Förderung gewährt wird.
„Schulhausbau und die Sanierung ist Pflichtaufgabe der Schulträger, aber wir unterstützen die Kommunen bei dieser wichtigen Aufgabe. Denn trotz aller Anstrengung ist der Investitionsbedarf hoch“, so Kultusminister Christian Piwarz. Der Freistaat Sachsen hat seit Anfang der neunziger Jahre mit 3,2 Milliarden Euro rund 5.400 Projekte im Schulhausbau gefördert. Im aktuellen Doppelhaushalt 2019/2020 sind rund 415 Millionen Euro für die Förderung im Schulhausbau eingeplant.
Keine Kommentare bisher