Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) sieht in der vom Europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Urheberrecht "einen notwendigen Schritt für die Durchsetzung besserer Vergütungen der Urheberinnen und Urheber sowie der ausübenden Künstlerinnen und Künstler". ver.di hat den Gesetzgebungsprozess seit 2016 begleitet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern in diesem Bereich der stärkste Urheberverband in Deutschland.
“Mit der Richtlinie ist der Anspruch der Kreativen auf angemessene und verhältnismäßige Vergütung europaweit vorgegeben. Gewerkschaften und Verbände werden befähigt, ihre Mitglieder auch in Sachen Urheberrecht effektiv zu vertreten. Urheberinnen und ausübende Künstlerinnen können nun kollektiv am Verhandlungstisch sitzen, und zwar auf Augenhöhe mit Verlagen und anderen Verwertern. Das macht die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung erst möglich”, erklärte der stellvertretende ver.di Vorsitzende Frank Werneke zu den Regelungen zum Urhebervertragsrecht.
“Nun ist die Bundesregierung gefordert, die europäische Regelung auch national umzusetzen und dabei die Rechtsposition der Kreativen nachhaltig zu verbessern, auch gegenüber den Verwertern.”
Erfreulich sei die Absicherung des deutschen Modells der gemeinsam von Autoren und Verlagen geführten Verwertungsgesellschaften. Deren Bedeutung würde durch die Richtlinie noch einmal gesteigert. “Als Gewerkschaft wissen wir, dass Tarifergebnisse ganz wesentlich von der
eigenen Verhandlungsstärke abhängen. Verwertungsgesellschaften wie die VG Wort oder die VG Bild Kunst können in den Verhandlungen mit Vergütungsschuldnern wie Rundfunksendern, Geräteherstellern aber auch den größten Plattformen deutlich bessere Ergebnisse erzielen, wenn Urheber und Verlage Schulter an Schulter verhandeln”, sagte Werneke.
Die neue Richtlinie regelt die durch die Digitalisierung ermöglichten oder erleichterten Nutzungen geschützter Werke. “Nach beinahe 20 Jahren gesetzgeberischer Untätigkeit in diesem Bereich auf der EU-Ebene gibt der Gesetzgeber jetzt wieder einen zeitgemäßen urheberrechtlichen Rahmen vor. Damit trägt er den Chancen der Digitalisierung Rechnung”, so Werneke weiter.
Die Richtlinie bedarf noch der Zustimmung des Europäischen Rates, der an der Aushandlung des Papiers beteiligt war.
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