In die Förderrichtlinie Wald und Forstwirtschaft (RL WuF/2014) wurden neue Maßnahmen zur Beseitigung der Borkenkäferschäden aufgenommen. Ein Merkblatt und die Antragsunterlagen können ab sofort auf der Internetseite zur Forstförderung abgerufen werden.
Sachsens Waldbesitzer werden ab sofort mit Fördermitteln bei der Borkenkäferbekämpfung unterstützt. Die Förderung soll Waldbesitzern einen Anreiz geben, bei der Holzaufarbeitung zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Vermehrung der Borkenkäfer zu verhindern. Der Freistaat Sachsen erlebt derzeit die größte Massenvermehrung von Borkenkäfern seit dem Zweiten Weltkrieg.
Am stärksten sind die Fichtenwälder in den Mittelgebirgen und im Hügelland betroffen. Dort wütet vor allem der „Buchdrucker“, der große Fichtenborkenkäfer. Aber bereits jetzt zeichnen sich auch große Schäden durch andere Rindenbrüter in den nordsächsischen und Oberlausitzer Kiefernwäldern ab.
„Das von Borkenkäfern befallene Holz muss schnellstmöglich so aufgearbeitet werden, dass die Insekten keine Chance haben, sich weiter zu verbreiten. Das gilt auch für Bäume, die von Sturm oder Schnee gebrochen wurden und daher besonders anfällig für Borkenkäferbefall sind“, begründet Umweltminister Thomas Schmidt die neuen Fördermaßnahmen. „Nur so können wir die weitere Ausbreitung der Schadinsekten eindämmen und die Schäden begrenzen.“
Zu den geförderten Maßnahmen gehören vor allem die Aufarbeitung von Restholz auf den Schadflächen, das Entrinden der Stämme, der Schutz der Holzpolter mit Insektiziden oder der Abtransport der Stämme aus dem Wald mit einer anschließenden Lagerung außerhalb des Waldes.
Die Förderung gilt für Holz von Fichten-, Kiefern- und Lärchenarten, das von rindenbrütenden Insekten befallen oder unmittelbar vom Befall bedroht ist, wie zum Beispiel durch Wind- und Schneebruch vorgeschädigte Bäume. Normaler Holzeinschlag ohne Insektenbefall oder besondere Befallsgefährdung wird nicht gefördert. Ausgeschlossen ist auch die Förderung, wenn die Insekten bereits wieder ausgeflogen sind und deshalb keine Verbreitungsgefahr mehr ausgeht.
Für die Waldschutzmaßnahmen gilt ein vereinfachtes Antrags- und Abrechnungsverfahren. Der Waldbesitzer kann die geplante Maßnahme beim zuständigen Revierförster des Staatsbetriebes Sachsenforst (SBS) anzeigen und dann unverzüglich mit der Schadensaufarbeitung anfangen.
Direkt nach Abschluss der Maßnahme reicht er den Antrag auf Fördermittel mit einer forstfachlichen Stellungnahme des Revierförsters beim SBS ein. Ein gesonderter Auszahlungsantrag ist dann nicht mehr erforderlich. Abgerechnet wird nach Festbeträgen je Kubikmeter Schadholz. Diese sind so kalkuliert, dass damit bis zu 80 Prozent der Kosten für die Waldschutzmaßnahmen abgedeckt sind.
„Ich hoffe, dass die Förderung der Waldschutzmaßnahmen und das einfache Verfahren viele Waldbesitzer zu eigenem Handeln bewegt“, so Minister Schmidt. „Wichtig ist, dass die Schadflächen schnell gefunden und aufgearbeitet werden. Jeder Waldbesitzer ist hier selbst in der Pflicht. Optimal ist es, wenn die Aufarbeitung gemeinsam mit benachbarten Waldbesitzern zum Beispiel über eine Forstbetriebsgemeinschaft organisiert wird“, so Schmidt weiter.
Insgesamt stehen in den Jahren 2019 und 2020 mehr als acht Millionen Euro für die Förderung der neuen Waldschutzmaßnahmen zur Verfügung. „Die Abgeordneten des Sächsischen Landtages haben diese zusätzlichen Mittel mit dem Beschluss über den aktuellen Doppelhaushalt bereitgestellt. Dafür bin ich sehr dankbar“, unterstreicht Schmidt.
Auch für die standortgerechte Wiederbewaldung der Schadflächen wurden die Bedingungen weiter verbessert. Die Fördermittel für den Waldumbau wurden um mehr als drei Millionen Euro aufgestockt. Lärchenarten, die mit Kahlflächenbedingungen besonders gut zurechtkommen, wurden zusätzlich zu den bisher förderfähigen Baumarten in die Förderung aufgenommen.
Beratung zur Förderung, zur Aufarbeitung und zur Wiederbewaldung der Schadflächen bieten die Revierförster des SBS. Ansprechpartner für die Überwachung der Schadinsekten und den Pflanzenschutz im Wald sind die unteren Forstbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte.
Informationen und Antragsformulare zur Forstförderung | http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm
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