Der Bescheid für die Abfallgebühren 2019 wird ab dem 26. Februar erstmals ausschließlich an Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. Bevollmächtigte verschickt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der KELL GmbH. Beachten Sie, dass die SEPA-Lastschriftmandate mit dieser Vorausberechnung 2019 neu erteilt werden müssen. Ein entsprechendes Formular ist dem Schreiben beigefügt.
Erfahrungsgemäß erfolgen hierzu erhöht telefonische Nachfragen. Daher die Bitte der KELL GmbH: Bitte sehen Sie in den ersten 14 Tagen von telefonischen Nachfragen zu Ihrem Gebührenbescheid ab. Teilen Sie Ihr Anliegen schriftlich per E-Mail, Fax oder Post mit. Die Kontaktdaten zu Ihrem Gebührensachbearbeiter finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid oben rechts. So kann Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden.
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